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Ereignisse
1934
April

Rundschreiben des Gebietes Mittelrhein

Das Gebiet Mittelrhein gibt am 14. April 1934 das Rundschreiben 13/34 heraus, das bis zu den Schar- und Fähnleinführern herunter verteilt werden soll:

„1.Streifendienst

Im letzten Rundschreiben wurde schon darauf hingewiesen, dass Ostern die unerquicklichsten Zustände in den Jugendherbergen und bei den Wanderungen der Hitler-Jugend festgestellt worden sind.

Mit sofortiger Wirkung wird von den Oberbannen, Bannen und Unterbannen ein Streifendienst der Hitler-Jugend eingerichtet. Dieser Streifendienst wird mit besonderen Ausweisen und Armbinden […] ausgerüstet. Diese Streifen sollen insbesondere im Allgemeinen für Ruhe und Ordnung sorgen. Sie sollen die Hitlerjugend auf der Landstraße, in den Jugendherbergen und Wartesälen Ausweise und Wanderpässe sowie die vorschriftsmäßige Uniformierung der HJ kontrollieren. Zu diesem Streifendienst sind nur die allerbesten Hitler-Jungen und Führer auszusuchen, die sich niemals einen Übergriff zuschulden kommen lassen werden. Ebenfalls weise ich darauf hin, dass dieser Streifendienst keine Polizeigewalt hat, sondern nur im Auftrage der Hitlerjugendführung arbeitet und evtl. Übergriffe der Polizei zu übergeben hat. Vorstehende Anordnung trifft auch sinngemäß für den BDM zu.

2. Ausweise. Bis zum 1. Mai ist für jeden Hitlerjungen und Führer einschließlich aller Stäbe ein Ausweis auszustellen. […]

Weiterhin wird angeordnet, dass jeder Hitlerjunge, wenn er auf Fahrt geht, die sich über einen Samstag oder Sonntag hinaus erstreckt, einen sogenannten Fahrtenpass, wie unter Streifendienst schon erwähnt, haben muss. Dieser Fahrtenpass hat zu enthalten: Wanderziel und Dauer der Wanderung. […]

Die vorstehenden Anordnungen betr. der Ausweise werden am 1. Mai durch den Streifendienst kontrolliert und alle Hitlerjungen, die ohne vorstehende Ausweise angetroffen werden, werden unverzüglich durch den Streifendienst der Polizei übergeben. […]

3. Wandernde Hitler-Jugend

Jeder Hitlerjunge hat nach den noch weiter unten angeführten Bestimmungen auf Fahrt zu gehen. Die Bannführer arbeiten von sich aus eine Mitteilung an ihre Unterführer aus, die besagt, wie sich jeder Hitlerjunge draußen im Gelände, in der Jugendherberge und auf der Straße zu verhalten hat. Ich denke an das Abkochen im Gelände, an das Übernachten in Zelten und Jugendherbergen, diszipliniertes Wandern auf der Straße usw. In diesem Zusammenhange wird mitgeteilt, dass es verboten ist, in Dienststellen und Führerschulen der HJ zu übernachten […]. Ebenso ist das sog. Trampen […}, das auch durch die Hitlerjungen und Pimpfen zu einer Landplage geworden ist, auf ein Minimum herabzusetzen. Verboten ist es ferner, ohne einen Pfennig Geld auf Fahrt zu gehen. Es gibt Hitlerjungen, die grundsätzlich ohne irgend einen Pfennig Geld wochenlang auf Fahrt gehen und sich von Ort zu Ort wie Bettler durchfressen. Dies trägt nicht zu dem Ansehen der HJ bei, das wir uns bitter erkämpft haben. […]

4. Fahrten in das Ausland

Es mehren sich die Fälle, dass Jg. in das Ausland auf Fahrt gehen und nicht die dafür erforderlichen Papiere und Genehmigungen haben. So sind auch für das Obergebiet genau so die Genehmigungen auf dem Dienstwege einzuholen wie für irgend eine andere Auslandsfahrt. Im vergangenen Jahre war es üblich, dass jeder Hitlerjunge seine Sehnsucht nach Italien, die sicher unberechtigt ist, dadurch zum Ausdruck brachte, dass er nach Italien fahren musste. Es wird für dieses Jahr keine Genehmigung für eine Italienfahrt erteilt. […]

In diesem Jahre finden noch verschiedene größere Fahrten statt. So werden z.B. einige Ostlandfahrten, die nach Ostpreußen, Danzig und an die Ostsee führen, durchgeführt wie auch evtl. noch eine Schweden- und eine Flandernfahrt geplant sind.

Wie die Auslandsfahrten bei der RJF zur Genehmigung eingereicht werden müssen, sind auch alle größeren Inlandsfahrten auf dem Dienstwege zu melden, d.h. jede Kameradschaft, die eine Fahrt durch Deutschland macht, hat an uns auch eine Meldung ergehen zu lassen.

5. Uniformierung

Ab 1. Mai wird von jedem Hitlerjungen- und Führer sowie Stabsmitgliedern nur das einfache Braunhemd getragen. Ausgenommen sind heirvon Führer, die an irgendwelchen Tagen Verhandlungen mit Behörden zu führen haben. […]

Ab 1. Mai wird ebenfalls die kniefreie Hose eingeführt. […] Nur den Bann- und Oberbannführern ist es gestattet, eine Kniehose zu tragen. Aber auch diese bitten wir, sich an die kurze Hose zu gewöhnen.

Die Hitlerjugend-Mütze wird jeweils auf Befehl der Unterbannführer entweder für den Sommer ganz fortgelassen oder nur bei besonderen Anlässen getragen. Jeder Vorbeimarsch dagegen wird einheitlich ohne Mütze gemacht. […]

6. Überführung zur SA

Es ist uns bekannt geworden, dass auch schon sechzehnjährige Hitlerjungen angeblich in die SA überführt werden können. […] Nach den Verordnungsblättern der RJF [bleibt] der Hitlerjunge bis zum 18. Lebensjahre in der HJ.

7.Besichtigungen

Der Reichsjugendführer hatte verschiedene Veranstaltungen vorgesehen, zu denen er in unser Gebiet kommen wollte. Diese Zusagen sind hinfällig geworden, denn der Reichsjugendführer wird in allernächster Zeit in allen Dienststellen, Führerschulen und bei Aufmärschen unangemeldet erscheinen, um sich auch ein tatsächliches Bild unserer Arbeit machen zu können. […]

8.Betr. Zeltlager

Jedes Zeltlager hat seinen Hauptgrund in der Schulung der daran teilnehmenden Jg. […] Jedes Zeltlager ist […] mindestens 14 Tage vorher an uns zu melden. […]

9. Aufmärsche

Es hat sich herausgestellt, dass auch im Jahre 1934, dem Jahre der inneren Schulung die Aufmarschkundgebungen nicht ganz fortzulassen waren, dass aber trotzdem die Aufmärsche auf ein Minimum zurückgedrängt sind und jeder Aufmarsch mit großen Schulungstagungen und kulturellen Veranstaltungen verbunden ist. […]

Es findet in diesem Jahre von jedem Gebiet ein Aufmarsch statt. Das Gebiet 9 Westfalen wird unter dem Zeichen des Heimatgedankens und der kulturellen Arbeit stehen, Gebiet 10 im Zeichen des Sportwettkampfes, Gebiet 11 im Zeichen der Grenzlandkundgebung und Totalität der HJ, Gebiet 12 wird den Aufmarsch im Zeichen des Kampfes um die Saar gestalten. Gebiet 13 wird dadurch, dass früher sämtliche SAJ und KJ-Aufmärsche in Frankfurt waren, in der ehemaligen Judenmetropole Frankfurt stattfinden. Gebiet 14 wird im Zeichen der konfessionellen Einigung durchgeführt. Jeder Aufmarsch hat in 2-3 Hauptteile zu zerfallen. Vielleicht am Samstag in einen kulturellen Abend, am Sonntag dem Vorbeimarsch als Höhepunkt und am Abend eine Abschlusskundgebung. […]

Der 20. April: Wir werden am 19. April in unseren Gebieten des Obergebietes West nachts um 24 Uhr des Geburtstages des Führers gedenken. Das Obergebiet führt an diesem Tage nachts eine Kundgebung in Duisburg mit dem Gebiet Ruhr-Niederrhein durch. Am 20. April werden sämtliche Spielmannszüge unseres Gebietes beim Morgengrauen den Geburtstag unseres Führers mit dem Wecken durch ihren Ort einleiten. […]

9.Mai 1934: Den Geburtstag unseres Reichsjugendführers werden wir in einer stillen kulturellen Feier begehen. […]

10. Presseberichterstatterfahrt

In den nächsten 14 Tagen wird das Obergebiet West eine Fahrt der Presseberichterstatter durchführen, die durch sämtliche Führerschulen und Dienststellen gehen soll. Ebenfalls wird ein Bildstellenleiter Aufnahmen für die Fanfare machen. […]

11. Ausweise der HJ

[…] Es ist wiederholt vorgekommen, dass Führeranträge von verschiedenen Dienststellen nicht weiter gegeben wurden. Sämtliche Führeranträge, die eingereicht worden sind, werden mit den entsprechenden Vermerken zu RJF gegeben […].

12. Die Fanfare

Die Fanfare hat jetzt eine Auflage von 500.000 Stück. Diese Auflage soll vorerst nicht überschritten werden. Wir wollen vielmehr in ruhigen Bahnen eine getrennte Lage schaffen und arbeiten, um diese Fanfare auch zu einer richtigen Machtstellung ausbauen zu können. Die Werbeaktionen werden zu Ende geführt.

Der Obergebietsführer weist nochmals nachdrücklichst darauf hin, dass die Zeitschrift ‚Wille und Macht‘ von jedem HJ-Führer gehalten wird.

13. Spielscharen

In allernächster Zeit wird ein Wettstreit der gesamten Spielscharen des Obergebietes einsetzen […].

14. Kath. Jugendorganisationen

Jeder Übergriff gegenüber den kath. Verbänden ist verboten. Ebenso ist es verbogen, an den Kirchen und in der Nähe derselben Plakate anzuschlagen und die Wände mit Schriften zu beschmieren. Kirchlicher Boden wird von der HJ nicht mehr betreten.

15. Erziehertagung

Am 29. April ist, wie auch unsere große Führertagung der HJ, eine große Erziehertagung in Köln. Sämtliche Unterbannführer melden den Bannen sofort und diese melden uns geschlossen auf dem Dienstwege, wieviel Lehrer in der HJ tätig sind.

16. Erziehungsanstalt für HJ

Für eine Erziehungsanstalt (keine Besserungsanstalt) werden drei HJ-Führer gesucht, die dort als Lehrer und Erzieher im Sinne der Hitlerjugend tätig sein können. […]“

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