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Ereignisse
1934
August

Kölner Regierungspräsident gibt Abkommen zum Staatsjugendtag bekannt

Der Kölner Regierungspräsident gibt den Schulämtern des Bezirks, den Stadtschulräten in Köln sowie den Leiterinnen und Leitern der ihm unmittelbar unterstellten öffentlichen und privaten mittleren Schulen am 3. August 1934 die Durchführungsverordnung des Abkommens zum Staatsjugendtag vom 30. Juli 1934 bekannt und fordert, „im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der HJ und des BDM sofort das Erforderliche zu veranlassen“. Insbesondere seien die Schulleiter und -leiterinnen auf die „schleunige Durchführung des Erlasses nachdrücklich hinzuweisen“. Dabei betont er, dass „unter allen Umständen eine unterrichtliche Benachteiligung der Schüler(innen) durch die Beteiligung an den Veranstaltungen der HJ und des BDM zu vermeiden“ sei.

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