Bonner Jugendpflegeetat ausschließlich für HJ
Der Bonner Oberbürgermeister teilt dem Bann 160 am 2. November 1934 mit, dass die Jugendpflegezwecke im Haushaltsplan des Rechnungsjahres „restlos für die Zwecke der Hitler-Jugend“ verwandt worden seien, was auch in Zukunft geschehen werde. Weitere Mittel könnten nicht zur Verfügung gestellt werden.