Bonner HJ in schlechten Räumlichkeiten
Der stellvertretende Direktor des Hygienischen Universitätsinstituts der Universität Bonn besichtigt am 4. April 1934 auf Bitte des Bonner Bannführers Faust ein HJ-Heim, das im Hinterhaus der städtischen Sparkasse liegt. Zwei der insgesamt vier Räume beurteilt der Professor als unbedenklich, da sie mit Fenstern versehen und heizbar sind. Die beiden anderen Räume, die durch Bretterverschläge von diesen Räumen abgetrennt sind, hält er jedoch für nicht tragbar:
„[Die Räume] entsprechen aber auch den bescheidensten Anforderungen, die an Arbeitsräume gestellt werden müssen, in keiner Weise. Sie sind fensterlos und weder heizbar noch lüftbar, dazu mit Steinfußböden versehen. In diesen Räumen wird täglich von einer Anzahl Jugendlicher bis zu sechs Stunden und mehr bei künstlichem Licht gearbeitet, in ihnen spielt sich der gesamte Geschäftsverkehr ab. Die Tatsache, dass diese unhygienischen Räumlichkeiten von jugendlichen Personen im Alter von 14 bis 20 Jahren benutzt werden müssen, erweckt schwerste gesundheitliche Bedenken. Gerade der jugendliche wachsende Organisamus ist in besonders hohem Maße auf Licht und Luft angewiesen; Gesundheitsschädigungen werden sonst im Laufe der Zeit unvermeidlich sein.“
Der Professor empfiehlt daher in einer Stellungnahme an den Bonner Oberbürgermeister eine Unterbringung in geeignete Räume.
Der Oberbürgermeister stellt daraufhin in der Wilhelmschule gegenüber dem Amtsgericht drei große Schulräume und einen weiteren Raum zur Verfügung.