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Ereignisse
1934
September

Gemeinden müssen HJ finanziell unterstützen

Im Reichsministerialblatt Nr. 35 vom 8. September 1934 wird ein Erlass des Reichsministers des Innern vom 4. September 1934 veröffentlicht, in dem es den Gemeinden zur Pflicht gemacht wird, die HJ finanziell zu unterstützen, obgleich die geldliche Unterstützung von Dienststellen der Partei und ihrer Gliederungen ansonsten zu unterbleiben hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Stellen Aufgaben unter Entlastung des Haushalts der Gemeinden erfüllen, die ansonsten von den Gemeinden selbst bzw. von Stellen, die dafür bezahlt werden, übernommen werden: „Die Pflege der Hitlerjugend als der Staatsjugend des Deutschen Reiches [gehört] zweifellos zu den Aufgaben aller staatlichen und gemeindlichen Dienststellen, da diese im größten Umfange Pflichten übernommen hat, die früher von der staatlichen und gemeindlichen Jugendpflege wahrgenommen wurden. Eine Unterstützung der Hitlerjugend im Rahmen der bisher für Jugendpflegezwecke angewandten Mittel der Gemeinden und Gemeindeverbände ist daher durchaus im Sinne des Runderlasses vom 12. Juni 1934.“

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