Voß über Eingliederung des evangelischen Jugendwerks
In der „Jungen Nation“ erscheint am 20. Januar 1934 ein Interview mit Provinzialjugendpfarrer Voß, der beauftragt ist, im Obergebiet West die Eingliederung des evangelischen Jugendwerks in die HJ vorzunehmen. Voß ist Bevollmächtigter von Reichsjugendpfarrer Zahn aus Aachen, der wiederum am 30. Dezember 1933 durch den Reichsbischof mit dieser Aufgabe betraut wurde. Zahn hatte in jedem Obergebiet Pfarrer mit der Vorbereitung der Eingliederung beauftragt.
Eine der Aufgaben von Voß ist es, in jedem der sechs Gebiete, aus denen das Obergebiet West besteht, wiederum „Gebietspfarrer“ zu ernennen, die für die Eingliederung verantwortlich sind. Diese „Gebietspfarrer“, die nach Möglichkeit Parteimitglieder sein sollen, ernennen dann in den einzelnen Synoden Pfarrer, und diese bestimmen schließlich in den Gemeinden Vertrauensmänner für die Verhandlungen mit HJ und BDM. Das gesamte Procedere verläuft nach einheitlichen Richtlinien und soll innerhalb von 14 Tagen so weit gediehen sein, dass alle Vorbereitungen getroffen sind, wenn Reichsjugendführer Baldur von Schirach den Befehl für die Eingliederung des Evangelischen Jugendwerks reichsweit erteilt.
Über die zukünftige Aufgabenverteilung von HJ und Evangelischem Jugendwerk führt Voß aus:
„Das Abkommen vom 19. Dezember sieht eine klare Aufgabenteilung zwischen der Hitler-Jugend und dem Evangelischen Jugendwerk vor. In Händen der Hitler-Jugend liegt die körperliche Ertüchtigung und die einheitliche staatspolitische Erziehung. Das Evangelische Jugendwerk wird die kirchliche und religiöse Erziehungsarbeit der protestantischen Hitler-Jugend leisten. Nach dem Wortlaut des Vertrags sind dafür zwei Nachmittage in der Woche und zwei Sonntage im Monat freizugeben. Außerdem ist in den Ausführungsbestimmungen die Möglichkeit von religiösen Kursen und Lagern vorgesehen, für die Mitglieder der Hitler-Jugend beurlaubt werden können. Diese Bestimmungen sind die Grundlangen aller Verhandlungen zur Durchführung des Abkommens.“
Ansonsten sieht Voß eine starke Verlagerung der evangelischen Jugendarbeit in die Gemeinden:
„An den vertraglich festliegenden Wochentagen und an den Sonntagen sucht die Gemeinde ihrer Jugend, für die sie verantwortlich ist, zu dienen. Die bisher in der Gemeinde arbeitenden Verbände können, wenn sie dazu bereit sind, im Auftrag der Gemeinde weiter arbeiten. Die Gemeinden werden für die Finanzierung dieser Arbeit und für die nötigen Kräfte sorgen. Die Verbände legen das Schwergewicht ihrer Arbeit auf die über Achtzehnjährigen.“
Angesprochen auf Flugzettel, die in verschiedenen Städten gegen das Abkommen verteilt worden sind, räumt Voß ein, dass es solche „kritische Stimmen“ bald nach dem 19. Dezember gegeben habe. Diese gingen jedoch von falschen Voraussetzungen aus und würden u.a. behaupten, es solle für Jugendliche unter 14 Jahren nur ein Sonntag im Monat freigegeben werden, so dass der Kindergottesdienst zusammenbrechen werde. Es sei jedoch eine „böswillige Unterstellung, dass die Hitler-Jugend ihre Mitglieder vor dem Dienst nicht zum Kirchgang beurlauben werde“. Als Soldaten hätten sie es auch nicht als trennend empfunden, wenn die „katholischen Kameraden“ in einen anderen Gottesdienst gegangen seien als die protestantischen. „Niemand kann in der Tatsache, dass es im deutschen Volk zwei verschiedene Bekenntnisse gibt, eine Quelle politischen Unfriedens erblicken wollen, nachdem konfessionelle politische Parteien verschwunden sind und Protestanten wie Katholiken am 12. November 1933 sich einmütig hinter den Führer gestellt haben. Dieses gemeinsame Erlebnis muss stark genug sein, um jeden religiösen Unfrieden fernzuhalten.“
Auch die Gefahr, dass durch das Abkommen „zwei verschiedene Befehlsgewalten“ geschaffen würden, wischt Voß beiseite. Diese sei durch die Verlagerung der Jugendseelsorge in die Gemeinden ausgeschaltet. Allerdings sieht Voß Schwierigkeiten darin, dass die evangelischen Jugendverbände sich nicht überall damit zufriedengeben, dass sie einen Großteil ihrer Mitglieder, nämlich alle unter 18-Jährigigen verlieren. Hier sieht er die Verbände jedoch in der Pflicht, sich den neuen Machtverhältnissen anzupassen: „Die Jugendverbände wollen nur ungern einen großen Teil ihres bisherigen Machtbereichs abtreten und beharren auf den Formen ihrer jetzigen Arbeit. […] Aber jeder wird begreifen, dass die Kirche nach der nationalsozialistischen Revolution neue Formen für ihre Arbeit suchen muss. Die Verbände müssen sich vornehmlich auf die religiöse und kirchliche Erziehung der Jugend über 18 Jahre beschränken, die Kirche muss ihre Lebendigkeit und ihre innere Kraft dadurch beweisen, dass die Gemeinden die Jugendseelsorge ausbauen und die Jugend als missionarischen Stoßtrupp für das ganze Volk einsetzen.“
Hinsichtlich der Eingliederung des Evangelischen Jugendwerks, das für den 19. Februar 1934 anvisiert ist, warnt Voß zuletzt noch davor, die bisherige Arbeit des Jugendwerks herabzusetzen. Die evangelischen Jugendlichen hätten bisher „aus Treue gegenüber ihrer Kameradschaft und ihrem Bunde“ sowie auf Rat ihrer Eltern hin keine eigene Entscheidung hinsichtlich eines Übertritts in die HJ getroffen. Nun, nachdem die Entscheidung zur Eingliederung gefallen sei, müsste „das Opfer ihrer Selbständigkeit“ anerkannt werden, was noch nicht überall geschehe. „Stellen Sie sich vor: Unsre Jungen und Mädel müssen eine alte Kameradschaft aufgeben und hören in dieser schmerzlichen Stimmung von irgendeinem Unverantwortlichen, wie er die bisherige Arbeit des Evangelischen Jugendwerks herabsetzt und die einzelnen Mitglieder, nur weil sie ihren Bünden die Treue gehalten haben, als Reaktionäre oder so ähnlich bezeichnet! Wie häufig kann dieser erste Eindruck, der entscheidend sein müsste, abschreckend wirken! Derartige Vorkommnisse, wie sie mir berichtet worden sind, liegen nicht im Sinne des Reichsjugendführers.“
Die Eingliederung müsse „reibungslos“ durchgeführt werden; dann würde das „Vertrauensverhältnis, das notwendig ist, damit die alten Kämpfer der Hitler-Jugend und die des Evangelischen Jugendwerks in fester Erlebnisgemeinschaft zusammenstehen“ geschaffen werden können. „Diese Kameradschaft der Jugend der Evangelischen Kirche und der Hitler-Jugend in der Staatsjugend muss ein Symbol sein für die Zusammenarbeit von Kirche und Staat zum Wohle des gesamten deutschen Volkes.“