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Ereignisse
1934
Juni

Schulleitung steht über HJ

Im Nachtrag zu seinem Erlass vom 8. Januar des Jahres ordnete der Oberpräsident am 5. Juni 1934 Folgendes an:

„Verschiedene Unstimmigkeiten zwischen Schule und Hitlerjagend, die namentlich bei der letzten Maifeier und bei den Schulwerbestunden für die Hitlerjagend vorgekommen sind, veranlassen mich, nach Rücksprache und in voller Übereinstimmung mit der Gebietsführung Westfalen der Hitlerjagend für alle höheren Lehranstalten meines Amtsbereichs folgendes zu bestimmen:

Bei allen Schulveranstaltungen, zu denen auch die Werbestunden für die Hitlerjugend und alle öffentlichen Schulfeiern zu rechnen sind, darf die Autorität der Schulleitung nicht verletzt werden, da die Schule eine Einrichtung des Staates ist bezw. der staatlichen Aufsicht untersteht. Allen Schulveranstaltungen, bei denen die Hitlerjugend als Organisation beteiligt ist, hat eine den Hochzielen der Hitlerjugend Verständnis entgegenbringende Besprechung der Schulleitung mit der örtlichen Leitung der Hitlerjugend unter Hinzuziehung des Vertrauenslehrers der Hitlerjugend vorauszugehen.-. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so liegt die Entscheidung bei der Schulleitung, die unbedingt geachtet werden muss.

In besonders schwierigen Fällen kann die Hitlerjugend sich an die Gebietsführung, die Schulleitung an die hiesige Abteilung für höh. Schulwesen wenden, die mit der Gebietsführung der Hitlerjugend in ständiger Fühlung steht.“

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