Protest gegen Eingliederung der Landjugend in HJ
Der Kreisjungbauernführer der Landjugend bei der Kreisbauernschaft Warburg ordnet in einem Rundschreiben an die Jungbauernführer vom 16. März 1934 die Eingliederung der jugendlichen Söhne und Töchter von Angehörigen des Reichsnährstandes in die HJ an. Dabei bezieht er sich auf eine entsprechende Vereinbarung zwischen Darré und Schirach vom gleichen Tag. Demnach müssen die Jungen im Alter von 10 bis 14 dem Jungvolk, die Jungen von 14 bis 18 der HJ, die Mädchen von 10 bis 14 den Jungmädeln und die Mädchen von 15 bis 21 dem BDM beitreten.
Der Leiter der Abteilung D Landjugend in der Landeshauptabteilung I der Landesbauernschaft Westfalen, Meyer, tritt als Unterbannführer dem Stab des Gebietes 9 (Westfalen) bei. Dort übernimmt er das neu einzurichtende Referat „Bauerntum“.
Die Leiterin der Abteilung weibliche Landjugend in der Landesbauernschaft Westfalen, Else Reckard, wird Untergauführerin beim Obergau 9 (Westfalen) und übernimmt dort das ebenfalls einzurichtende Referat „Bauerntum“.
Bis zum 25. März 1934 soll die Eingliederung der „Landjungens und Mädels“ erfolgt sein.
Ganz so schnell wie angeordnet vollzieht sich die Eingliederung bei den weiblichen Jugendlichen allerdings nicht. Die Kreisjungbäuerinnenführerin der Kreisbauernschaft Hauptabteilung I D aus Warburg, Maria Kirchhoff, mahnt daher in einem Rundbrief vom 14. April 1934 an die Ortsjungbäuerinnenführerinnen an, dass die Eingliederung in den BDM „umgehend vollzogen werden muss“. Wo in den Ortschaften bereits der BDM bestehe, müsse sofort Verbindung mit der Leiterin aufgenommen werden. Wo es noch keinen BDM gebe, müsse Kontakt mit Ringführerin Grodde in der Landwirtschaftsschule Warburg gesucht werden. Entsprechende Anfragen seien bisher nicht eingegangen.
Ortsgruppen, in denen der BDM bereits bestehe, müssten bis zum 20. April 1934 melden, dass die Eingliederung vollzogen sei und wer sich dem entzogen hätte; Ortsgruppen ohne BDM müssten bis dahin melden, was veranlasst worden sei.
Die Verfügungen des Kreisjungbauernführers und der Kreisjungbäuerinnenführerin stoßen beim Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn auf Kritik. In der von diesen formulierten Pflicht des Beitritts sieht man dort ein Überschreiten von Kompetenzen [vermutlich nicht zuletzt deshalb, weil dadurch auch Angehörige der katholischen Jugendverbände betroffen sein dürften]. Daher ersucht das Generalvikariat den Regierungspräsidenten von Minden in einem vom 26. April 1934, dem betreffenden Führer und der Führerin zu bedeuten, „dass ein Überschreiten der Kompetenzen im gegenwärtigen Moment durchaus unangebracht ist“.
Der Regierungspräsident wendet sich darauf am 7. Mai 1934 mit der Bitte um Prüfung an den stellvertretenden Landrat von Paderborn und bemerkt, dass „den schwebenden Verhandlungen über die Eingliederung der Angehörigen katholischer Jugendverbände in die HJ unter keinen Umständen und von keiner Seite vorgegriffen werden“ dürfe [gemeint sind hier offenbar die Konkordatsverhandlungen!]. Anderes wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt „unerwünscht“ und hätte „nicht zu übersehende Folgen“. Er könne sich denken, dass die Reichsjugendführung die Konkordatsverhandlungen auch zur Lösung der Fragen mit dem Reichsnährstand nutzen würde.
In seiner Antwort vom 15. Mai 1934 berichtet der stellvertretende Landrat von Paderborn, dass er sich in der Sache sofort mit dem Unterbannführer der HJ in Verbindung gesetzt habe, von diesem jedoch mit Hinweis auf die Verordnung der RJF erfahren habe, dass der Jungbauernführer und die Jungbäuerinnenführerin ihre Kompetenzen nicht überschritten hätten. Die Eingliederung der „Jungbauern und –bäuerinnen“ in die HJ habe in den vier südlichen Kreisen des Regierungsbezirkes auch bereits am Himmfelfahrtstag (10. Mai 1934) mit einer großen Kundgebung in Paderborn stattgefunden habe. Mit dem Unterbannführer sei nun jedoch vereinbart worden, dass die HJ in Zukunft nichts mehr von sich aus unternehme, ohne ihn zuvor in Kenntnis zu setzen. Er begrüße die Eingliederung und hoffe auch, dass die berufsständige Jugend folgen werde.
Ein Angriff auf die katholische Jugend sei weder beabsichtigt worden noch erfolgt.