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Ereignisse
1934
Februar

Jungschar in Hörste entgeht Auflösungsforderungen

In Hörste wird in der zweiten Jahreshälfte von 1933 eine Jungschar gegründet, zu der im Februar 1934 25 bis 30 Mitglieder im Alter von 6 bis 14 Jahren gehören. Die Gruppe soll als Nachwuchs des dort bestehenden Jungmännervereins dienen. Die Jungen tragen eine „Uniform“ bestehend aus einem blauen Hemd, einer schwarzen Kappe mit gelben Streifen und einem Koppel. 1933 gehörte auch noch ein Schulterriemen dazu, der nun aber weggefallen ist. Die Leitung der Gruppe hat Vikar Diekamp aus Hörste, der mit den Jungen regelmäßige Treffen abhält und mit ihnen, so ein Bericht der Gendarmeriestation Hörste an die Polizeiverwaltung in Boke-Salzkotten vom 7. Februar 1934, auch „in Dreierformationen exerziert“. Des Öfteren würden auch „in geschlossenen Formationen und Singen von Kampfliedern größere Ausmärsche und Übungen, Fußballspiel usw. ausgeführt“. Man plane sogar, im Frühjahr „größere Felddienstübungen“ abzuhalten und in Zelten zu übernachten.

Diekamp hält die Aktivitäten der Gruppe mit dem Konkordat vereinbar; die politische Leitung der NSDAP erhebt hingegen Einwendungen mit der Begründung, „weil es in diesem Falle nie dazu kommen wird, ein Jungvolk im nationalsozialistischen Sinne gründen zu können“.

Der Landrat des Kreises Büren teilt Diekamp daraufhin per Schreiben vom 15. Februar 1934 mit, dass „solchen Verbänden Aufmärsche, Uniformtragen und Geländesport untersagt“ sei. Er möge daher die Jungschar auflösen und deren Mitglieder in die HJ überführen.

Das Reichsamt des KJMV teilt das Ansinnen am 9. März 1934 dem Regierungspräsidenten in Minden mit und bemerkt, dass es weder eine Verordnung noch ein Gesetz gebe, das die Auflösung rechtfertige. Das Ansinnen stehe vielmehr im Gegensatz zu § 31 des Reichskonkordats.

Am 13. März 1934 ist die Jungschar laut einem Brief des Landrats an den Regierungspräsidenten in Minden immer noch nicht aufgelöst. Der Landrat ist jedoch der Meinung, dass die Auffassung von Vikar Diekamp im Widerspruch zum Erlass des Oberpräsidenten vom 1. Februar 1934, die konfessionellen Jugendverbände betreffend, stehe.

Der Regierungspräsident entscheidet schließlich am 5. April 1934 trotz der Übertretung bestehender Verbote durch die Jungschar, ihre Auflösung „zurückzustellen“, um eine Verschärfung der „Stellung zu den konfessionellen Jugendverbänden“ zu vermeiden. Dies knüpft er jedoch an Bedingungen und schreibt dazu an das Reichsamt des KJMV:

„Ihre Auffassung, dass eine polizeiliche Auflösung der ‚Jungschar‘ in Hörste nicht möglich sei, nachdem sie sich unter Leitung des Vikars Diekamp entgegen den eindeutigen Erlassen des Herrn Oberpräsidenten betätigt hat, ist unzutreffend. Eine Berufung auf § 31 des Reichskonkordates geht schon deshalb fehl, weil mangels wechselseitiger Vereinbarung die entsprechenden Durchführungsbestimmungen noch ausstehen. Ein polizeilicher Eingriff wird jedoch immer dann gerechtfertigt sein, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist.

Da ich eine Verschärfung meiner Stellung zu den konfessionellen Jugendverbänden nicht beabsichtige, bin ich bereit, die Auflösung der ‚Jungschar‘ in Hörste zurückzustellen, erwarte jedoch auf das Bestimmteste, dass die ‚Jungschar‘ sich unter strikter Beachtung der vom Herrn Oberpräsidenten im Einzelnen getroffenen Anordnungen in Zukunft auf das ihr freigelassene Tätigkeitsfeld beschränkt.“

An den Landrat von Büren schreibt er:

„Ich ersuche Sie, den Vikar Diekamp in Hörste in meinem Auftrage ernstlich zu verwarnen und ihm zu eröffnen, dass die Auflösung der ‚Jungschar‘ ohne Weiteres zu gewärtigen sei, falls noch einmal gegen das Verbot des Herrn Oberpräsidenten […] verstoßen würde. […] Die ‚Jungschar‘ in Hörste ist weiterhin scharf zu überwachen.“

Zudem teilt er dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn mit, dass die Auflösung der Jungschar wegen deren verbotener Betätigung ernsthaft erwogen werde. Da ihm jedoch „unnötige Verschärfung meiner Stellung zu den Jungverbänden“ fernliege, habe er es „nicht zuletzt im Interesse einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit mit dem Erzbischöflichen Stuhl in Paderborn vorläufig bei einer nachdrücklichen Verwarnung des Vikars Diekamp bewenden lassen“.

Der Landrat des Kreises Büren bemüht sich schließlich am 18. Juni 1934 gegenüber dem Regierungspräsidenten in Minden um eine endgültige Klärung der Sache und nimmt dabei Vikar Diekamp deutlich in Schutz. Dagegen sieht er in Gendarmwachtmeister Schulz, der die ganze Angelegenheit erst ins Rollen gebracht hat, die eigentliche problematische Person:

„Mit dem Vikar Diekamp in Hörste habe ich am 7. ds. Mts. persönlich verhandelt und habe auch sonst versucht, mir an Ort und Stelle Klarheit über die Angelegenheit zu verschaffen. Der Vikar macht persönlich einen offenen und ehrlichen Eindruck. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass er mit Absicht oder aus Prinzip Quertreibereien macht, vielmehr sich aus Frische und Tätigkeitsdrang der Jugendlichen offenbar besonders weitgehend annimmt.

M. Erm. hätte der Vikar sich mehr Zurückhaltung auferlegen müssen und deshalb möchte ich vorschlagen, den einmal eingenommenen Standpunkt zu halten und darauf zu bestehen, dass die im dortigen Auftrag ausgesprochene Verwarnung nicht zurückgenommen werden kann. Andererseits hatte ich zwar den Eindruck, dass der Vikar mit Absicht nicht gegen die staatlichen Bestimmungen verstoßen wollte. Deswegen empfindet er die Verwarnung vielleicht subjektiv als eine Härte. Aber das ist schließlich seine eigene Sache. Er muss sich eben etwas mehr mit den staatlichen Richtlinien über die Jugendpflege vertraut machen.

Die Berichte des Gend.-Wachtmeisters Schulz sind stets mit einer gewissen Vorsicht zu bewerten. Früher hielt Schulz eine sozialdemokratische Zeitung; nach dem Umschwung war er plötzlich Nationalsozialist. Er suchte nun auch in der Partei einen Posten zu erhalten, bis es aus irgendwelchen Gründen zu Differenzen zwischen ihm und Parteistellen kam. Seine starke Liebe zum Alkohol spielte dabei mit. […] In der Ermittlung landläufiger Vorfälle arbeitet Schulz ganz gut. Aber in solchen Dingen, wie vorliegend, sind seine Berichte nicht immer die zuverlässigsten. Als der Zwischenfall gemeldet wurde, war ich selbst auf Urlaub; sonst hätte ich veranlasst, dass der Bürgermeister sich persönlich mehr um die Ermittlung bekümmert hätte. […] Im Übrigen habe ich dem Vikar Diekamp nochmals weitestgehende Zurückhaltung anempfohlen. Er hat sie mir zugesagt.“

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