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Ereignisse
1943
März

Der Sicherheitsdienst der SS berichtet

„Erste Erfahrungen beim Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in Luftwaffe und Marine

Nach zahlreichen vorliegenden Berichten hat der Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe Mitte Februar in den luftbedrohten Reichsteilen begonnen.

1. Von den als Luftwaffenhelfer eingezogenen Jugendlichen sei dieser Einsatz mit Begeisterung aufgenommen worden. Sie hätten sich mit großem Stolz in den neuempfangenen kleidsamen Uniformen in der Öffentlichkeit bewegt. Auch nach den ersten Tagen und Wochen des Einsatzes habe die begeisterte Stimmung der Luftwaffenhelfer durchaus angehalten.

«Sonst schweigsame und zurückhaltende Jungen sind, wenn plötzlich die Sprache auf ihren Luftwaffenhelfereinsatz kommt, mitteilsam und gesprächig.»

Ablehnende Stimmen wurden nur vereinzelt von Jugendlichen aus stark konfessionell gebundenen Kreisen bekannt.

2. Die Eltern der als Luftwaffenhelfer eingezogenen Jugendlichen hätten um größten Teil diese Maßnahme verständnisvoll und mit Ruhe auf genommen. Sie sähen die Notwendigkeit dieses Einsatzes durchaus ein, befürchteten lediglich eine ungenügende schulische Ausbildung ihrer Söhne.

«... So sagte in Flensburg ein Straßenbahnschaffner: „Wir hätten gern den Jungen noch bei uns gehabt. Aber das muss denn auch so gehen. Nur, was wird aus der Ausbildung der Jungen in der Schule?“»

«Manche Eltern brachten die Befürchtung zum Ausdruck, dass der Junge sein „Studium“ nicht mehr durchführen könne und aller bisherige Aufwand umsonst gewesen wäre.»

Bei den Eltern der Mittelschüler ist verschiedentlich die Sorge laut geworden, ob ihre Söhne nunmehr nach Abschluss ihrer Schulzeit überhaupt kein Lehrverhältnis mehr eingehen könnten, sondern unmittelbar von ihrer Luftwaffenhelfertätigkeit zum Reichsarbeitsdienst bzw. zur Wehrmacht einrücken müssten.

«Bei den Schülern der Mittelschulen wird stärker als bei denen der höheren Schulen gesagt, dass sie durch diesen Einsatz in der Berufsausbildung erheblich gestört würden, denn die Eltern hätten bereits für diese Mittelschüler in den meisten Fällen eine Lehrstelle festgelegt, die nun wieder aufgegeben werden müsste. Während der Unterricht der Oberschüler weitergehe, sei für die Mittelschüler noch keine Klärung erfolgt, wie ihre Berufsausbildung weitergehe. Häufig seien auch Klagen der Handwerksmeister, die vielfach fest mit dem Eintritt des neuen Lehrlings zu Ostern rechneten.»

Von Müttern, deren Männer eingezogen sind, ist mehrfach begrüßt worden, dass ihr Junge jetzt wieder eine gewisse, ihm bisher fehlende harte Zucht erfahre (Hamburg, Saarbrücken).

«Mütter, deren Männer eingezogen sind, begrüßen diese neue Maßnahme besonders, da viele sich außerstande sahen, die Disziplingewalt aufrechtzuerhalten.»

3. Zu der ruhigen und verständnisvollen Haltung der Eltern wird vielfach bemerkt, dass diese nicht zuletzt eine Folge, der vor der Einziehung durchgeführten Elternversammlungen sei, in denen die Ausführungen der Hoheitsträger und Offiziere aufklärend gewirkt hätten.

«Von Aschaffenburg wird gemeldet, dass die vorhandenen Bedenken der Eltern durch einen Major der Luftwaffe dadurch zerstreut wurden, dass er ausführte, er habe selbst einen Sohn bei den Luftwaffenhelfern und fühle sich verpflichtet, die Jungen insgesamt so zu behandeln, als wenn sie seine eigenen Kinder wären.»

«Hinsichtlich der weiteren schulischen Betreuung der Luftwaffenhelfer wird es begrüßt, dass der für die Durchführung der Aktion in Danzig verantwortliche Offizier anlässlich der Elternversammlung eindeutig zum Ausdruck brachte, dass die Wehrmacht wünsche, dass den Schülern auch weiterhin auf jeden Fall ein ausreichender Unterricht erteilt werde.»

Wo in einzelnen Fällen keine Elternversammlungen durchgeführt wurden, sei die Elternschaft viel unruhiger gewesen und habe sich übergangen gefühlt.

Weiter wird in zahlreichen Meldungen betont, dass durch die Tatsache, dass den Luftwaffenhelfern in vielen Fällen bereits Urlaub gewährt worden ist und andererseits die Eltern schon am 20.2. zum Besuch ihrer Söhne zugelassen wurden, alle restlichen Bedenken zerstreut worden seien. Auch dass den Jungen Gelegenheit gegeben wird, eine Nacht in der Woche im Elternhaus zu schlafen, wirke außerordentlich beruhigend auf die Eltern.

Nach den Besuchen der Eltern in den Unterkünften ihrer Söhne hätten sie alle möglichen Dinge, wie Möbelstücke, Gardinen, Bücher, Radioapparate, Musikinstrumente usw., zur Ausstattung dieser Unterkünfte beigesteuert, um den Jungen die Räume so wohnlich wie möglich zu machen.

4. Neben der durchweg positiven Einstellung zu der Einziehung der Luftwaffenhelfer sind, namentlich aus konfessionell gebundenen Kreisen der Bevölkerung, einzelne Stimmen laut geworden, „dass es eben schon recht schlecht gegenwärtig stehen müsse, wenn man auf Buben zurückzugreifen gezwungen sei.“

Teilweise wurde auch aus diesen Kreisen zum Ausdruck gebracht, dass man nunmehr nach dem Einsatz der Luftwaffenhelfer nur noch wenig Vertrauen zur Flak haben könne und man mit Schrecken den kommenden Luftangriffen entgegensehen müsse.

5. Vereinzelt liegen auch schon Stimmen von Luftwaffenoffizieren vor, die sich ausschließlich anerkennend über den Einsatz der Jungen aussprechen.

«Die militärischen Vorgesetzten der Luftwaffenhelfer sind im Großen und Ganzen mit den Jungen sehr zufrieden. Sie unterstreichen, dass die Luftwaffenhelfer sich besonders während der theoretischen Ausbildung den anderen Soldaten gegenüber wegen ihrer Vorbildung überlegen zeigten. Der praktische Dienst falle den meisten nicht besonders schwer, denn hier habe bereits die Hitler-Jugend gute Vorarbeit geleistet.»

6. Zur Durchführung des Luftwaffenhelfereinsatzes ist bisher allgemein anerkannt worden, dass die Organisation sich nach den in der Presse veröffentlichten Richtlinien vollzogen habe. Nur in wenigen Fällen habe ein Abweichen von diesen Richtlinien festgestellt werden können.

«Während es allgemein bei der pressemäßigen Vorbereitung über den Luftwaffenhelfereinsatz hieß, dass der Einsatz der Luftwaffenhelfer im Heimatort oder dessen unmittelbaren Nähe erfolge, so dass eine laufende Verbindung mit dem Elternhaus und der Schule bestehe, zeigt das bisherige Bild, dass Aschaffenburger Schüler nach Frankfurt/Main kamen. Auch in Bad Nauheim war man darüber verwundert, dass die dortigen Schüler nach Frankfurt/Main-Seckbach zum Einsatz gelangten.»

«In Schwabach wunderte sich die Elternschaft darüber, dass die Schwabacher Oberschüler und Aufbauschüler in Nürnberg eingesetzt werden und nicht am Heimatort selbst.»

Ausrüstung, Verpflegung und Unterbringung werden in den bisherigen Meldungen allgemein als gut bezeichnet.

7. Wenn auch bei der bisherigen Durchführung des Luftwaffenhelfereinsatzes sich keine größeren Schwierigkeiten und Störungen ergeben haben, so werden in den Meldungen doch einzelne Fragen angeschnitten:

a) So sei z. B. bei den Luftwaffenhelfern vielfach die Neigung festzustellen, die Rechte der Soldaten für sich zu beanspruchen. So werde z. B. der Wunsch geäußert, an der Mütze den Luftwaffenadler tragen zu dürfen.

«Diese Forderung wird damit begründet, dass ein Luftwaffenhelfer, der in der Nacht den vollen Dienst und die Pflicht des Soldaten erfüllt, im Urlaub nicht mit einem Pimpfen verwechselt werden will. Die als Luftwaffenhelfer eingesetzten Schüler wollen als Soldaten behandelt werden».

Weiter wird auch berichtet, dass Luftwaffenhelfer häufig die Ansicht äußerten, dass ihnen jetzt keine andere Dienststelle oder Behörde etwas zu sagen habe und dass auch die Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend für sie jetzt keine Gültigkeit mehr haben dürfe.

«So glauben sie, dass es angemessen wäre, ihnen auch den Eintritt zu nicht-jugendfreien Filmen und den abendlichen Vergnügungsstätten zu gewähren. Diese Einstellung sei zum Teil auch durch die Batteriechefs und die Ausbilder gefördert worden.»

Von den Erziehungsberechtigten und Erwachsenen wird demgegenüber betont, dass diesen Wünschen, so verständlich sie auch seien, angesichts des gegenwärtigen Standes der Jugendgefährdung durch Lockerung der bestehenden Bestimmungen Rechnung getragen werden dürfe.

b) Vereinzelte Vorfälle haben bei einigen Eltern die Befürchtung einer besonderen Gefährdung ihrer Jungen im Luftwaffenhelfereinsatz geweckt.

«Unruhe ist in der Elternschaft dadurch entstanden, dass Luftwaffenhelfer in W. an einer für sie eindeutig ungeeigneten KdF-Veranstaltung für die Wehrmacht teilgenommen haben. Abhilfe wurde zugesagt.» (Köln) Verschiedentlich will man beobachtet haben, dass Luftwaffenausbilder mit den jungen Burschen Gespräche führen, als ob es sich um „im Liebesieben“ erfahrene Erwachsene handle.» (München)

«So wurde bekannt, dass in B. die Luftwaffenhelfer nächtelang beim Kartenspiel gezecht hätten.» (Kattowitz)

c) Als berechtigt wird teilweise die Klage der Luftwaffenhelfer angesehen, dass sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln den vollen Fahrpreis bezahlen müssten (bei nur 50 Pfg. Sold).

d) Vereinzelt wird berichtet, dass Gespräche der Luftwaffenhelfer in den öffentlichen Verkehrsmitteln in einer unvorsichtigen Weise geführt worden seien, indem sie laut und vernehmlich bis ins Einzelne die von ihnen bedienten Geräte und Abwehrwaffen beschrieben und ihre Meinung darüber ausgetauscht hätten. Angesichts der Tatsache, dass in den Verkehrsmitteln auch zahlreiche ausländische Arbeiter verkehren, wird auf die mit einem derartigen Verhalten verknüpfte große Gefahr hingewiesen und die Notwendigkeit betont, die jugendlichen Luftwaffenhelfer in besonderer Weise auf ihre Geheimhaltungspflicht aufmerksam zu machen bzw. sie darauf zu verpflichten.

8. Zusammenfassend ist zu sagen, dass der bisherige Verlauf des Luftwaffenhelfereinsatzes ohne größere Schwierigkeiten und Störungen vor sich gegangen ist. Die in Elternkreisen noch geäußerten Vorbehalte gegenüber diesem Einsatz werden, so betonten übereinstimmend alle Meldungen, in dem Augenblick verstummen, in dem mit Beginn des vorgesehenen planmäßigen Unterrichts am 15.3. die Verwirklichung der den Eltern hierzu gemachten Zusagen sichtbar werde.“

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