Sport auch an Sonntagen erlaubt
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung geben am 4. September 1934 einen Erlass heraus, der die Bestimmungen zum Staatsjugendtag vom 30. Juli 1934 modifiziert. Anders als dort angegeben muss der Sonntag nicht länger ausschließlich den Familien zur Verfügung stehen. Mit Einwilligung der Eltern wird es nun den Jugendabteilungen von Sportvereinen erlaubt, auch sonntags Sport zu treiben – allerdings ausdrücklich nicht in HJ-Uniform. Zudem werden religiöse Veranstaltungen von dem Verbot ausgenommen:
„In meinem Erlass U II C 30700/33 vom 30. Juli 1934 (Zentrbl. S. 242) wurde hervorgehoben, dass kein anderer Jugendbund berechtigt ist, am Sonntag seine schulpflichtigen Angehörigen für irgendwelche Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen. Ich weise darauf hin, dass unter den Begriff ‚Jugendbund‘ nicht die Jugendabteilungen der Erwachsenen-Sportverbände fallen, die außer dem Jugendführer des Deutschen Reiches auch dem Reichssportführer unterstehen. Mit Einwilligung der Eltern dürfen diese Jugendabteilungen am Sonntag in sportlicher Kleidung, jedoch nicht HJ-Uniform, Sport unter Ausschluss des Geländesports und der Fahrt in Verbindung mit Lagerleben betreiben.
Desgleichen fallen rein religiöse Veranstaltungen nicht unter das in Ziff. 10 des obenerwähnten Erlasses ausgesprochene Verbot.
Berlin, den 4. September 1934
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
In Vertretung: Vahlen“