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Ereignisse
1943
Januar

Der Sicherheitsdienst der SS berichtet

„Verhalten Jugendlicher in der Öffentlichkeit

(Siehe auch Meldungen aus dem Reich vom 19.12.1942: Zur Frage der Arbeitsmoral Jugendlicher) [Es liegt kein gedruckter Bericht mit diesem Datum vor.]

In den Meldungen aus den einzelnen Reichsteilen wird darauf hingewiesen, dass sich ein Großteil der Jugend auch im vierten Kriegsjahr anständig verhält, hilfsbereit und einsatzwillig ist. Vornehmlich in ländlichen Gegenden, in denen die Jugend von vornherein in einen festen traditionsgebundenen Arbeitsrhythmus eingespannt sei, seien die Auflockerungssymptome verhältnismäßig am geringsten.

Dagegen kommen vor allem aus Mittel- und Großstädten und Industriebezirken zahlreiche negative Stimmen, wonach dort ein Teil Jugendlicher - vornehmlich im Alter von 14-18 Jahren - in der Öffentlichkeit, auf Verkehrsmitteln, in Geschäften usw. ein Benehmen an den Tag lege, das man sich nicht mehr bieten lassen könne. Es erscheine angebracht, gerade diesen Jugendlichen mit handgreiflichen Mitteln zu begegnen, da sie die Verantwortlichen seien, wenn durch ihr Verhalten die Gesamtjugend in Misskredit komme.

Aus einer beliebig zu vermehrenden Reihe von Beispielen ergibt sich das rücksichtlose Verhalten in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Nicht bloß alten und gebrechlichen Personen, sondern selbst Verwundeten und Kriegsversehrten gegenüber, könne man - wenn solche Jugendlichen aufgefordert werden, ihren Platz freizumachen - Antworten hören, wie „Das geht uns einen Schmarrn an, wir haben auch bezahlt und Anrecht auf einen Sitzplatz“, oder „Ich muss auch den ganzen Tag arbeiten, da habe ich ein Recht zu sitzen.“ Einzelne konkrete Beispiele:

In E. wurde ein Jugendlicher aufgefordert, einer alten Frau Platz zu machen. Er weigerte sich und antwortete: „Für Friedhofsgemüse mache ich keinen Platz“.

Ein Jugendlicher wurde in der Straßenbahn aufgefordert, einem beinamputierten Verwundeten seinen Platz abzutreten. Hierauf bemerkte der Junge: „Ich kann doch auch nichts dafür, dass dem sein Bein abgenommen wurde“. (Meldung Augsburg).

Ein Schwerverwundeter betritt einen Autobus und muss, da er ein steifes Bein hat, den vorderen Platz einnehmen, um es ausstrecken zu können. Es bedurfte erst einer energischen Zurechtweisung der Jugendlichen, damit diese, die die vorderen Plätze eingenommen hatten, sie zugunsten des Verwundeten freimachten.

Müttern mit Kindern auf dem Arm werden nur in den seltensten Fällen Plätze angeboten. Ähnlich ist es auch in den Zügen, wo die Jugendlichen nur selten älteren Personen Platz anbieten. (Stade)

In dem von München nach Starnberg fahrenden Zug, der voll besetzt war, stieg unterwegs eine sichtlich hochschwangere Frau ein. Im Gang standen bereits ältere Leute. Obwohl der Wagen fast nur von Schülern besetzt war, stand nicht einer dieser Halbwüchsigen auf. Als schließlich von einem älteren Herrn eine Schülerin zur Freigabe ihres Platzes für die schwangere Frau aufgefordert wurde, antwortete sie: „Da sollen zuerst die Herren aufstehen, im Übrigen war ich zuerst da“. Sie selbst blieb sitzen. Ein grauhaariger Mann machte dann der Frau Platz. Die männlichen Jugendlichen blieben grinsend sitzen. (München)

Vor allem vom weiblichen Zugbegleitpersonal hört man immer und immer wieder Stimmen, die etwa folgendes besagen:

„Wir machen hier unseren gewiss nicht leichten Dienst gern und solange dies notwendig ist, wenn die Männer draußen stehen. Aber was wir uns an beleidigenden Schimpfnamen und Rüpeleien durch Lehrlinge und Schüler gefallen lassen müssen, geht auf keine Kuhhaut. Wir selbst freuen uns fast mehr auf die jeweiligen Ferien wie diese Burschen selbst, weil wir dann diese Flegel los sind.“ (München)

Einzelne Meldungen weisen auch daraufhin, dass heute die Verkehrsmittel stark von Ausländern besetzt seien, und dass dann eine solche Aufführung Jugendlicher im Beisein dieser Ausländer nicht gerade eine Empfehlung für die Haltung der Jugend in Deutschland sei.

Dieser selbe Typ von Jugendlichen falle ebenso bei Veranstaltungen und seinem Benehmen auf der Straße gegenüber Müttern, Verwundeten und Erwachsenen in Uniform immer wieder unangenehm auf.

Beispiele:

Ein Lichtspieltheater in Helmstedt war so besetzt, dass nur noch 2 Sitzplätze frei waren. Ein anwesender Offizier forderte zwei Verwundete auf, doch Platz zu nehmen. Nach einiger Zeit erschienen zwei Jugendliche und verlangten von den Verwundeten in brüskem Ton, die Plätze zu räumen. Die Verwundeten erhoben sich bereits, als das Publikum zu ihren Gunsten ein-griff. (Braunschweig).

In Graz wurde in der Krefelder Straße ein Junge, der ohne Licht fuhr, angehalten. Er begann daraufhin laut zu schreien, man solle ihn in Ruhe lassen, der Wachmann solle an die Front gehen, dort könne er die Leute schikanieren. Er musste mit Hilfe eines Wehrmachtsangehörigen in das Revier gebracht werden, wo er sein ungestümes Benehmen fortsetzte.

Sechs Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren begegneten in K. in einer schmalen Gasse einer Frau mit ihrem Kinderwagen und einem kleinen Jungen an der Hand. Obwohl ein Nebeneinandergehen unmöglich war, machten die Jugendlichen nicht Platz, sondern rempelten die Frau so stark an, dass ihr die Handtasche und Milchkanne aus der Hand fielen. Als sich die Frau über dieses Benehmen den Jugendlichen gegenüber zur Wehr setzte, wurde ihr nachgerufen: „alte Ziege kannst doch Platz machen!“ (Breslau) In C. begegneten drei mit dem goldenen Mutterkreuz ausgezeichnete Frauen auf der Straße einigen Jugendlichen. Die Jungen blieben vor den Frauen stehen und riefen einander laut zu: „Guckt Euch die mal an, das sind gute Häsinnen gewesen.“ (Oppeln)

Angehörige von Reichsbehörden, politischen Stellen und Gerichten klagen darüber, dass ihnen gegenüber im dienstlichen Verkehr vielfach Jugendliche die selbstverständlichsten Anstandsregeln nicht beachteten. Es sei an der Tagesordnung, dass diese mit dem Hut auf dem Kopfe die Amtsräume betreten, die Hände in den Hosentaschen behielten und ihnen bekanntgegebene Vorschriften - besonders die Ermahnung zur Wahrheit - überhaupt nicht beachteten. Politische Leiter, SA- und SS-Führer betonen, dass selbst sie bei Veranstaltungen oftmals ihre liebe Not mit Jugendlichen hätten und bei irgendwelchen Anweisungen immer wieder die Antwort hören könnten: „Sie sind für uns ja gar nicht zuständig“ oder „Sie haben uns nichts zu sagen“.

Als bei einem besonders rüpelhaften Benehmen einem Amtswalter die Geduld riss und er dem Jungen eine Ohrfeige verabreichte, erhielt er zur Antwort: „Was erlauben Sie sich eigentlich! Die Jugend des Führers schlägt man nicht!“

Aus allen Reichsteilen liegen auch Meldungen vor, dass die Polizeiverordnung zum Schutze der Jugend vom 9.3.1940 vielfach übertreten werde, insbesondere das Verbot des Gaststättenbesuches.

In einer Reihe von Kaffeehäusern sind laufend zahlreiche Jugendliche anzutreffen. Auch viele zum Teil sehr berüchtigte Nachtlokale, Bars und dgl. werden oft von Jugendlichen besucht („Künstlerklause“, „Drei Husaren“, „Weißer Schimmel“, „Stadttheaterbar“). Besonders beliebt sind die Lokale, die eine sogenannte „Tischpost“ eingerichtet haben, oft Dirnenlokale. (Wien, ähnlich Berlin, Hamburg).

Dieser verbotene Gaststättenbesuch gilt vor allem für weibliche Jugendliche. Nicht nur am Tage, sondern oft tief in die Nach hinein halten sie sich mit Soldaten in Kaffees auf. Es seien dies vielfach Hausangestellte, Verkäuferinnen und Büroangestellte jugendlichen Alters usw. Eltern erklären mehrfach, dass sie machtlos seien, ihre Töchter davon zurückzuhalten.“

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