"Sportjugend - Hitlerjugend"
In der Essener Nationalzeitung werden die Durchführungsbestimmungen der Übernahme für den Gau 10 (Ruhr Niederrhein) vorgestellt und erläutert:
"Die am 25. Juni 1934 zwischen dem Reichsjugendführer Baldur von Schirach und dem Reichssportführer von Tschammer und Osten getroffene Vereinbarung, die zu einer endgültigen Ordnung des Verhältnisses Hitlerjugend - Sportjugend geführt hat, ist bis zum 30. November 1934 wirksam zu machen. Bis zu diesem Termin muss die Eingliederung der Sportjugendgruppen in die HJ und den BDM erfolgt sein."
Für den Gau X bzw. das Gebiet 10 haben der Gaubeauftragte SA-Oberführer Schönhoff und Gebietsführer Deinert folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
Erstens habe die Eingliederung untergauweise zu erfolgen. Den Bannführern (HJ) und den Untergauführerinnen (BDM) kommt dabei die entscheidende Rolle zu.
Zweitens werde die organisatorische Übernahme in den Stadtbannen zweckmäßigerweise direkt durch den Bann vorgenommen, "während es den Vereinbarungen zwischen den Vertrauensleuten und den Bannführern überlassen bleibt, in den Landgebieten die Eingliederung durch die unteren Einheiten erfolgen zu lassen".
Drittens sei die Verwendung der übernommenen Übungsleiter in die HJ-Einheiten in Absprache mit Bannführern und Untergauführerinnen und Vertrauensmann zu klären.
Viertens müsse die organisatorische Eingliederung bin zum 25. November 1934 durchgeführt sein.
Fünftens solle die eigentliche Aufnahme in Form eines öffentlichen Appells oder einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen. Die Bannführern, Untergauführerinnen und die Vertrauensleute hätten zu vereinbaren, wie die Veranstaltung gestaltet werde.
Sechstens habe diese feierliche Übernahme bis zum 9. Dezember zu erfolgen.
Siebtens werde erwartet, dass die "Zurverfügungstellung von Hallen, Sportplätzen usw. für die Körperertüchtigung der HJ, soweit dies bisher noch nicht geschehen ist, der Vereinbarung zwischen den zuständigen Führern entsprechend geregelt wird."
Abschließend heißt es noch: "Es darf als selbstverständlich angesehen werden, dass die Gliederungen der HJ und die Vereine des RsB durch sinngemäße Durchführung der zwischen Reichsjugendführer und Reichssportführer getroffenen Vereinbarungen eine feste Zusammenarbeit zwischen HJ und den Vereinen des RsB im Gau X bzw. im Gebiet 10 (Ruhr Niederrhein) feststellen.
gez. Heinz Deinert und Adolf Schönhoff"