Sportverbot hat Bestand
Am 17. Dezember 1934 teilt die Staatspolizeistelle Bielefeld dem Regierungspräsidenten in Minden mit, dass „unter Bezugnahme auf die am 15. d. Mts. mit Herrn Regierungsrat von Winterfeld gehaltenen Rücksprache“ eine „Aufhebung der staatspolizeilichen Anordnung über die Betätigung konfessioneller Organisationen vom 26.6.34 nicht in Frage“ komme. „Zweck dieser Anordnung war der, der christl. Jugend den Weg zur H.J. zu ebnen. Den älteren Mitgliedern des Eichenkreuz-Turnverbandes ist in ausreichendem Maße Gelegenheit gegeben, sich anderen hier bestehenden Turn- und Sportvereinen anzuschließen.“