Gemeinden und HJ-Heime
Am 4. September 1934 verschickt der Reichsinnenminister folgendes Schreiben zum Thema „Geldliche Leistungen der Gemeinde-und Gemeindeverbände an die NSDAP und deren Gliederungen“. Darin heißt es:
„Im Runderlass vom 12. Juni 1933: - I 5600/30. 5. - habe ich im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers zum Ausdruck gebracht, dass die geldliche Unterstützung von Dienststellen der Partei, der SA, der SS und der anderen Gliederungen der Partei nicht zu den Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände gehört und zu unterbleiben hat. Dies schließt aber nicht aus, dass den Gliederungen der Partei, die unter Entlastung des Haushalts der Gemeinde Aufgaben erfüllen, die sonst von der Gemeinde selbst erfüllt oder anderen Stellen oder Personen bezahlt werden würden, im Einzelfalle Geldmittel gewährt werden dürfen.
So gehört die Pflege der Hitlerjugend als der Staatsjugend des Deutschen Reiches zweifellos zu den Aufgaben aller staatlichen und gemeindlichen Dienststellen, da diese in größtem Umfang Pflichten übernommen hat, die früher von der staatlichen und gemeindlichen Jugendpflege übergenommen wurden. Eine Unterstützung der Hitlerjugend im Rahmen der bisher für Jugendpflegezwecke aufgewandten Mittel der Gemeinden und Gemeindeverbände ist daher durchaus im Sinne des Runderlasses vom 12. Juni 1933.“