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Ereignisse
1934
Mai

Auflösung der DJK-Vereine

Am 17. Mai 1934 äußert sich der „Der Beauftragte des Reichssportführers für den Gau IX Westfalen“ zur Auflösung der DJK-Vereine:

„Da der Reichssportführer sich in der Frage der D.J.K.-Vereine aus innenpolitischen Erwägungen nicht exponieren und die Angelegenheit von sich aus nicht generell für das ganze Reich bereinigen kann, hat er seine Gaubeauftragten in einem vertraulichen Schreiben angewiesen, in Verbindung mit Staatspolizeistellen die D.J.K.-Vereine durch geeignete Maßnahmen zur Lösung ihrer konfessionellen Bildungen zu veranlassen.

Da die Polizeistelle Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg ein allgemeines Verbot für jede sportliche Betätigung der D.J.K.-Vereine, die im nationalsozialistischen Staat keinerlei Existenzberechtigung mehr haben und der Förderung der Volksgemeinschaft hemmend im Wege stehen, erlassen hat, bitte ich im Interesse einer gleichmäßigen Durchführung für meinen Gaubereich dieselbe Anordnung zu treffen. Das Verbot muss sich auf alle D.J.K.-Vereine erstrecken, ohne Rücksicht darauf, ob sie bereits sich einem anerkannten Fachverband angeschlossen haben, da ich die Feststellung gemacht habe, dass auch bei diesen Vereinen, wenn auch in getarnter Form, die konfessionellen Bindungen noch bestehen.

Nach Anordnung dieser von mir erbetenen Maßnahmen werde ich zur Erreichung meines Ziels in einer Veröffentlichung an die D.J.K.-Vereine diese auffordern, sich aufzulösen und ihre Mitglieder den am Orte bestehenden Turn- und Sportvereinen zuzuführen, damit sie sich weiter sportlich betätigen können.

Ich werde überall da, wo schon Turn- und Sportvereine bestehen, die D.J.K.-Vereine restlos zur Auflösung bringen und nur an Orten, wo bisher kein anderer Sportverein gewesen ist, eine Neugründung zulassen, die ich genau überprüfen und den Führer nur im Einvernehmen mit den Partei- und Polizeistellen bestätigen werde. Es ist selbstverständlich, dass die konfessionellen Bindungen restlos gelöst werden und die Bezeichnung D.J.K. fallen muss.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die geforderten Maßnahmen verwirklichen würden, die Sie als staatliches Organ aus politischen Erwägungen ohne Schwierigkeiten zu treffen in der Lage sind.

Ich darf Sie bitten, mir Nachricht zu geben!“

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