Konflikte in Bad Driburg
Am 8. April 1934 beschwert sich der Bezirksführer des Katholischen Jungmännervereins Bad Driburg, Heinrich Brinkmöller jr., beim Regierungspräsidenten in Minden. Er schreibt:
„Am 7.4. d. J. wurde das Heim des Kath. Jungmännervereins Bad Driburg von der Polizeibehörde geschlossen.
Begründet wurde das Verbot damit, dass wiederholt auswärtige Gruppen in Uniform das Heim benutzt hätten. Infolgedessen sollte die Gefahr bestehen, dass das Heim durch die S.A. gestürmt würde. Durch die Schließung sollte der Gefahr vorgebeugt werden.
Dazu möchte ich bemerken, dass zwischen der S.A. und H.J. einerseits und dem Kath. Jungmännerverein, einschließlich der Sturmschar anderseits in Bad Driburg keineswegs ein gespanntes Verhältnis besteht, da sich die Sturmschar seit der Zeit ihres Bestehens nie politisch betätigt hat.
Der Verbotsbegründung liegen folgende drei Fälle zugrunde:
1.) Am 28. Februar hat die Jungschar des Kath. Jungmännervereins an der Beerdigung des Vaters eines ihrer Mitglieder teilgenommen. Dabei wurde die kirchliche Fahne des Vereins mitgenommen.
Von den etwa 35 beteiligten Jungscharlern trugen 5 das blaue Hemd der Jungschar. Als der Zug vom Friedhof zur Kirche zurückkehrte, wurde er vom Landjäger aufgelöst. Dabei erfuhren wir zum ersten Mal von dem Uniform- und Aufmarschverbot. Bis dahin war uns von dem Verbot nichts bekannt. Dieses gab ich in dem anschließenden Verhör zu Protokoll. Es wurde auch festgestellt, dass man vergessen hatte, uns von dem Verbot Mitteilung zu machen. Trotzdem wurden am Abend die blauen Hemden beschlagnahmt, bei beteiligten wie auch bei unbeteiligten Jungen. Es liegt also unsrerseits kein Verschulden vor. Auf eine Beschwerde beim Landrat, verbunden mit der Bitte um Rückgabe der Hemden kam die Antwort, dass die Hemden bis auf weiteres auf dem Rathaus zurückbehalten würden.
2.) Als Ostern eine Sturmschargruppe aus Bochum unserer Gegend einen Besuch abstattete, trugen einige von ihnen (etwa 4-6) das graue Sturmscharhemd. Das erklärt sich daraus, dass das Verbot im Regierungsbezirk Arnsberg in etwas anderer Form erlassen ist als bei uns (bei Wanderungen darf die Sturmscharkluft dort noch getragen werden). Da diese wenigen keine anderen Hemden bei sich hatten, trugen sie Jacken oder Mäntel über dem Sturmscharhemd.
3.)Am 6. d. M. machte eine Paderborner Jungschargruppe einen Ausflug nach Bad Driburg. Der Leiter hatte uns gebeten, unser Heim benutzen zu dürfen. Wir erlaubten das unter der Bedingung, dass keiner in Jungscharkluft kommen dürfte. Nun trugen einige von den Jungen Fahrtenkittel (wie man sie allerorts kaufen kann, und wie sie von zahlreichen Mitgliedern aller Verbände wie auch von nicht Organisierten getragen werden). Diese 4 Kittel (bei 16 Teilnehmern) sind keine Jungscharuniform. Auch war keine einheitliche Kleidung beabsichtigt. Obschon hier keinerlei Uniform getragen wurde, mussten die Jungen die Kittel ausziehen und der Polizei übergeben. Am folgenden Tage wurde auch das Heim geschlossen und die Schlüssel beschlagnahmt.
Auf Verhandlungen ließ sich der Herr Bürgermeister nicht ein.
Wir haben uns bemüht, unsere Betätigung jederzeit im Rahmen der Gesetze und Verbote zu halten und bitten deshalb um Zurückgabe der beschlagnahmten Kleidung und um Freigabe des Heims.“
Parallel hierzu reichte der Bad Driburger Vikar Goebel ebenfalls am 8. April folgenden Bericht beim Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn ein:
„Durch Verfügung der hiesigen Polizeibehörde (…) ist das hiesige Heim des kathol. Jungmännervereins geschlossen, die Schlüsse sind durch einen Polizeibeamten abgeholt.
Der betreffende Raum ist dem kath. Jungmännerverein für seine Arbeit, Heimabende etc. überwiesen; die Sturmschar benutzt den Raum ebenfalls, da sie ja Abteilung des Jungmännervereins ist.
Die Verfügung des Herrn Oberpräsidenten, die uns hier am 3. März mitgeteilt wurde, ist hier nicht übertreten worden.
1) Die hiesige Sturmschar hat sich öffentlich seitdem nicht in Kluft gezeigt noch in Kluft im Heim getagt nach bestimmter Aussage ihres Führers; auch ich selbst habe seitdem nie bei Heimabenden etc. die Sturmscharkluft gesehen .
2) An den Osterfeiertagen waren auswärtige Sturmschärler hier zu Besuch. Da in andern Gegenden Deutschlands ein solches Uniformverbot für die Sturmschar nicht besteht oder nicht so scharf wie hier durchgeführt wird, waren verschiedene Sturmschärler in ihrer Kluft auf Fahrt. Diese wurden aber telefonisch in Paderborn von hier aus benachrichtigt, die möchten hier in Bad Driburg nicht in Kluft erscheinen. Deshalb haben diese Sturmschärler hier immer ihre Überkleidung getragen.
3) Am 6. April waren keine Sturmschärler hier, sondern Jungschärler. Diese waren sämtlich nicht in Uniform; einige trugen blaue Fahrtenkittel, die aber doch mit der Sturmschar- oder Jungscharkluft nichts zu tun haben. Viele andere Jungen, die nicht zur Sturmschar gehören, tragen solche blaue Fahrtenkittel.“
Am 12. April 1934 gibt der Landrat des Kreises Höxter zu den Vorgängen in Bad Driburg folgende Stellungnahme ab: „Es ist richtig, dass im Marz ds. Js. in Driburg ein Trupp der kath. Sturmschar in blauen Hemden bei einer Beerdigung aufmarschiert ist. Ich habe daraufhin angeordnet, dass nach Beendigung der Beerdigung die Uniformen beschlagnahmt und polizeilich sichergestellt wurden. Der Führer, nämlich der Sohn des Buchhändlers Brinkmöller aus Bad Driburg, wurde erneut auf den Erlass der Herren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten hingewiesen. Er sagte zu, den Erlass in Zukunft zu befolgen. Trotzdem haben sich in den Osterfeiertagen Angehörige der Sturmscharen Paderborn und Bochum auf Einladung der Sturmschar Driburg eingefunden, von denen wiederum eine Reihe das blaue Hemd trug. Die Schar ist zwar nicht geschlossen aufgetreten, sondern einzeln oder zu zweien oder zu dreien. Brinkmöller ist daraufhin abermals polizeilich verwarnt worden. Er hat sich damit entschuldigt, dass den Mitgliedern der Sturmschar Bochum nicht bekannt gewesen sei, dass das Tragen des blauen Hemdes überhaupt verboten sei, sie seien vielmehr der Auffassung gewesen, dass sich das Verbot nur auf Aufmärsche beziehe, er ist abermals belehrt worden.
Am 6.4. ds. Js. sind wiederum 16 Angehörige der Sturmschar Paderborn in Bad Driburg erschienen, von denen 7 das blaue Hemd trugen. Diese Hemden sind daraufhin polizeilich beschlagnahmt [worden], was umso leichter möglich war, als die Träger noch ein anderes Hemd oder eine andere Jacke bei sich führten. Diese Vorfälle, sowie das Heranziehen auswärtiger Sturmscharen, in denen ganz gewiss eine bestimmte Absicht liegt, sowie verschiedene Zusammenkünfte im Heim der Sturmschar in Driburg, die in Uniform stattfanden, haben den Polizeiverwalter weiterhin veranlasst, das Heim polizeilich zu schließen.
Mit dem in der Anlage überreichten Schreiben hat inzwischen der Präses des kath. Jungmännerverbandes Paderborn interveniert und ausgeführt, dass es sich bei den blauen Hemden nicht um eigentliche Uniformstücke handele. Ich vermag diesen Standpunkt nicht anzuerkennen. Gegen die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände an und für sich habe ich nichts einzuwenden. Ich werde sie aber mit Sicherheit wieder einziehen müssen, wenn sie wiederum in der Öffentlichkeit getragen werden.
Euer Hochwohlgeboren bitte ich um Rückgabe des Schreibens des kath. Jungmännerverbandes und um Verfügung, ob die Freigabe der Uniformen wieder erfolgen kann.“
Der Vorgang ist damit aber längst nicht abgeschlossen. Zu erneuter Stellungnahme aufgefordert, schreibt der Landrat des Kreises Höxter am 21. April an den Regierungspräsidenten: „Auf meine Berichte vom 12.4. und 18.4. ds. Js. in der gleichen Angelegenheit darf ich Bezug nehmen. Ich muss zunächst der in dem Schreiben des Vikars Goebel wiederum zum Ausdruck gebrachten Auffassung, als sei das Uniformverbot und die Art seiner Durchführung eine Sondermaßnahme des Polizeiverwalters in Driburg oder meiner Dienststelle entgegentreten und darf feststellen, dass der Erlass des Herrn Oberpräsidenten hier in keiner Weise anders ausgeübt wird, als wie er für die ganze Provinz erlassen ist. Tatsächlich ich ist es auch überall im Kreise bislang gelungen, ein polizeiliches Einschreiten zu vermeiden, nur nicht in Driburg. Nach Ansicht des Polizeiverwalters und Kreisleiters, die ich durchaus teile, handelt es sich um eine ganz einfache Machtprobe der kath. Jugendverbände. Ich möchte daher meine Bitte erneuern, die Frage der Freigabe der beschlagnahmten Hemden und der Wiedereröffnung des Heimes dem Ermessen des Polizeiverwalters zu überlassen und die verschiedenen Beschwerden abzuweisen.
Es mag dahingestellt bleiben, ob am 6.4. Angehörige der Sturmschar oder Angehörige der Jungschar in Driburg gewesen sind. Es mag auch dahingestellt bleiben, ob die beschlagnahmten blauen Hemden genau der Vorschrift, die diese Verbünde für ihre Bundeskleidung erlassen haben, entsprachen. Fest steht, dass das blaue Hemd die Tracht der kath. Jugendverbünde ist und als solche bekannt ist. Diese Tracht ist von einer Reihe von Angehörigen der kath. Jugendverbände in Driburg trotz wiederholter Warnung zur Schau getragen und musste daher beschlagnahmt werden. Wenn auch dieses Mal auswärtige Teilnehmer die Träger der blauen Hemden waren und wenn auch die Driburger Sturmschar nach der seinerzeit erfolgten Beschlagnahme das Uniformverbot beachtet haben mag, so trägt doch die Driburger Sturmschar die Verantwortung für ihre auswärtigen Gäste und für das was in ihrem Heim vor sich geht. Im Übrigen hat sich die Stimmung in Driburg durch die Weigerung des Pfarrers, am Geburtstag des Führers die Kirche zu beflaggen, erneut zugespitzt. Erst nach längeren Verhandlungen ist es gelungen ihn dazu zu bekommen, wenigstens die Kirchenfahne herauszuhängen. Auch dieses veranlasst mich erneut gegen eine Freigabe oder Wiedereröffnung im augenblicklichen Zeitpunkt mich auszusprechen und zu beantragen, diese Maßnahme dem Ermessen des Ortspolizeiverwalters zu überlassen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass es bei einer erneuten Übertretung des Uniformverbotes zu ernsteren Reibereien mit der SA kommt, die sich bisher durch persönliche Einflussahme auf die SA-Führer noch haben vermeiden lassen.“
Am 16. Mai 1934 wird das katholische Heim in Driburg wieder freigegeben, woraufhin der Mindener Regierungspräsident am 5. Juni 1934 folgendes Schreiben an das Generalvikariat in Paderborn richtet: „Auf das gefl. Schreiben vom 11. April 1934 (…) beehre ich mich, mitzuteilen, dass der Bürgermeister in Bad Driburg inzwischen das Heim des kath. Jungmänner-Vereins und die beschlagnahmten Kittel freigegeben hat und darf annehmen, dass der eigentliche Zweck des genannten Schreibens damit erreicht ist.
In der Sache selbst war das Vorgehen der Ortspolizeibehörde in Bad Driburg und die Stellungnahme des Landrats in Höxter nicht zu beanstanden, da der Bürgermeister tatsächlich nur pflichtgemäß und lediglich in Ausführung des Erlasses des Herrn Oberpräsidenten vom 1.2.34-III. M-— gehandelt hatte.
Indem es mir eine besondere Freude und Genugtuung ist, anzuerkennen, dass dieser Erlass in meinem Bezirk, wie ich vermute, nicht zuletzt dank Ihrer Einwirkung bisher durchweg beachtet worden ist, gebe ich mich der Hoffnung hin, dass die von mir begrüßte entgegenkommende Haltung des Bürgermeisters in Bad Driburg dem dortigen kath. Jungmänner-Verein in Zukunft auch dann Anlass geben wird, die bestehenden Bestimmungen zu beachten, wenn er auswärtige Mitglieder der Organisationen als Gäste beherbergt.“