Geheime Anweisung des Oberpräsidenten
Am 12. März 1934 verschickt der der Oberpräsident der Provinz Westfalen folgende geheime Anweisung:
„Eine Polizeiverwaltung der Provinz erwähnt in einem Bericht, dass trotz eingehender Nachforschung bei der städtischen und konfessionellen Jugendfürsorge sittliche Verfehlungen in der Hitlerjugend und im Jungvolk nicht festgestellt worden seien.
Diese Art der Ermittlung erscheint mir höchst unangebracht zu sein. Ich ersuche in Zukunft, irgendwelche Ermittlungen über die Hitlerjugend, das Jungvolk, B.D.M. usw. nicht bei irgendwelchen konfessionellen Stellen einzuholen. Es ist ganz selbstverständlich, dass derartige Anfragen von den konfessionellen Verbänden benutzt werden, um gegen die Einigungsbestrebungen der H.J. usw. verwandt zu werden.“