Menü
Ereignisse
1934
Februar

Oberpräsident zu katholischen Jugendverbänden

Am 1. Februar 1934 verfügt der Oberpräsident der Provinz Westfalen Folgendes zum Umgang mit konfessionellen Jugendverbänden:

„Um die Stellung zu den konfessionellen Jugendverbänden nicht zu verschärfen halte ich es für zweckmäßig, dass auch die konfessionellen Jugendverbände durch die Landräte, Leiter der staatlichen und kommunalen Polizei in den kreisfreien Städten, soweit keine staatliche Polizei in den Städten vorhanden ist, in geeigneter Weise darauf hingewiesen werden, dass ihnen Aufmärsche, Uniformtragen und Geländesport untersagt ist. Soweit eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist oder soweit die verantwortlichen Stellen der Jugendverbände bereits unterrichtet sind, ist nichts mehr zu veranlassen.“

Der Mindener Regierungspräsident ergänzt:

„Vorstehende Abschrift übersende ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung. Die politischen Kreisleiter und die Sonderbeauftragten der Obersten SA-Führung ersuche ich entsprechend zu verständigen. Meine Rundverfügung vom 24.11.33 – I P 4171 - wird aufgehoben, soweit sie nicht nur den Geländesport, sondern jede sportliche Betätigung untersagt.“

Baum wird geladen...