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Ereignisse
1934
September

Katholische Jugend darf nicht an Trauerfeier teilnehmen

In Köln-Nippes wird es den Mitgliedern der katholischen Jugend am 4. September 1934 durch die Polizei untersagt, an der Trauerfeier ihres Präses teilzunehmen mit Hinweis darauf, ihre einheitliche dunkle Trauerkleidung gelte als „verbotene Kluft“. Der Hinweis, dass die Jungen von ihren Eltern aus Pietätsgründen in Schwarz geschickt worden seien, wird nicht gelten gelassen und statt dessen als Provokation gewertet: „Es ist doch offensichtlich, dass diese Gelegenheit zum Provozieren benutzt werden soll.“ Alles was „gleichmachend“ sei, sei für die katholische Jugend Kluft. Der Vorschlag eines Geistlichen, ob die Jungen denn an der Trauerfeier teilnehmen dürften, wenn sie ihre Jacken auszögen, wird ebenfalls abgelehnt, denn dann trügen sie ja alle weiße Hemden.

Die Jungen werden daraufhin nach Hause geschickt, müssen jedoch zuvor der Polizei noch ihre Personalien angeben.

Der Vorfall löst in der Gemeinde und der Elternschaft eine „nicht geringe Empörung“ hervor.

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