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Ereignisse
1934
Juli

Tod von Adalbert Probst ungeklärt

Am Dienstag, den 10. Juli 1934 wird Generalpräses Wolker vom Leiter der Auskunftsstelle der Geheimen Staatspolizei, Herrn Dr. Küssner, telefonisch darüber informiert, dass Adalbert Probst aus Düsseldorf als „auf der Flucht erschossen“ amtlich gemeldet sei. Über die näheren Umstände sei noch nichts bekannt, doch möge die Todesnachricht an die Angehörigen übermittelt werden.

Als zehn Tage später immer noch keine weiteren Informationen über den plötzlichen Tod eintreffen, richten sich Generalpräses Wolker und Graf Neipperg in einem Schreiben an Küssner, in dem sie zugleich im Namen von Probst Frau Käte Probst folgende Anfrage richten:

„1. Sind über Ort und Datum der Erschießung des Herrn Probst inzwischen nähere Mitteilungen bekannt geworden?

2. Kann der Leichnam des Erschossenen der Familie zur Beerdigung freigegeben werden?

3. Von welcher Stelle der Staatspolizei ist die Verhaftung durchgeführt worden?

4. Von welcher Stelle und mit welcher Begründung ist die Verhaftung des Herrn Probst angeordnet worden?“

Hier hätten sowohl die Familie als auch die katholische Organisation, die Herr Probst geleitet habe, ein Recht auf Aufklärung. Hinzugefügt wird, dass man Probst nicht nur als einen „religiös zuverlässigen Katholiken“ gekannt habe, sondern auch als einen „treudeutschen, durch und durch vaterländisch gesinnten Mann, der im Krieg seine Pflicht getan hat, Verwundungen erlitten und Auszeichnungen erworben hat, der auch nach dem Krieg jahrelang für die nationale Bewegung sich betätigt hat, der in den letzten Jahren kein anderes Ziel verfolgte, als auch in der katholischen Jugend die Erziehung zur Vaterlandsliebe und Wehrhaftigkeit zu fördern“.

Es handle sich nicht nur um Leben und Tod eines Mannes, sondern auch „um seine Ehre und seinen guten Namen“. Bisher sei den katholischen Verbänden nur der Inhalt der amtlichen Mitteilung der Gestapo gemeldet worden, nun werde man mit Anfragen über die Tat und ihre Begründung bestürmt.

Noch glaube man, „dass über die ‚Erweiterung der Aktion vom 30. Juni in Preußen‘ von amtlicher Stelle weitere Aufklärungen gegeben würden, da in der großen Rede des Herrn Reichskanzlers außer der Bemerkung über ‚die Fälle verbrecherischen Handelns, die den öffentlichen Gerichten übergeben werden‘, nichts gesagt wurde“.

Nun sei eine Woche nach der ersten Mitteilung vergangen und man bitte um nähere Mitteilung und um Nennung einer Stelle, bei der die Angelegenheit „zur restlosen Klärung“ weiter verfolgt werden könne.

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