Verbote gegenüber konfessionellen Verbänden gelten nicht überall
In einem Rundschreiben an die Diözesanpräses und Diözesanleiter von Generalsekretär J. Clemens und Reichsobmann Albert Steiner vom 13. Juni 1934 wird u.a. um einen Bericht über den derzeit geltenden Rechtszustand in der jeweiligen Diözese gebeten. Die Ungleichheit sei hier sehr groß, und manche Anfragen über Erlaubtes und Unerlaubtes in diesem und jenem Gebiet des Reiches z.B. für Fahrten und Zelten könne nur beantwortet werden, wenn alle Erlasse und Verordnungen vorlägen.