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Ereignisse
1934
Mai

Bonner HJ überfällt katholische Jugend

In Bonn kommt es in den Tagen um Fronleichnam 1934 zu vielfältigen Provokationen der katholischen Jugend durch die HJ. Die Störungen beginnen am Fronleichnamstag (31. Mai 1934) mit „Rüpeleien“ im Anschluss an die Jugendfeierstunde im Münster und setzen sich am Folgetag mit einer Belagerung des Jugendheims in Endenich fort. Diese Belagerung führt nur deswegen nicht zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, weil die Bevölkerung die katholische Jugend schützt. Noch bis spät abends werden nach einem Bericht des Pfarrers von St. Nikolaus jedoch von einem HJ-Führer „Hetzreden“ gegen die katholische Jugend und einen Kaplan gehalten. Angekündigt wird zudem, am Montag in Kessenich „aufräumen“ zu wollen und das Jugendheim zu stürmen.

Endenich und Kessenich bilden nach Ansicht der Kirche bereits während des gesamten Frühjahres 1934 die „Hauptangriffspunkte“ der HJ, da die katholische Jugend dort „außergewöhnlich stark“ sei.

Am 3. Juni kommt es dann zu der offenbar schon Tage zuvor geplanten Provokation in Kessenich. Beteiligt sind etwa 150 Hitlerjungen, von denen wohl drei Viertel nicht aus Kessenich stammen, sondern vom Bann oder Unterbann dorthin beordert worden sind.

Einige der Beteiligten sind der Kirche gleichwohl bekannt. Genannt werden ein Hüllen und ein Schallenberg, die beide aus Kessenich stammen und früher Kommunisten gewesen sein sollen, bevor sie zur HJ überwechselten. Ferner ein Berz, der nicht aus Kessenich stammt und schon „sehr lange als HJ bekannt“ ist (er soll an dem besagten Abend betrunken sein), sowie ein Kirchhoff, der wieder aus Kessenich stammt und „ganz früher“ Mitglied im Jungmännerverein war, dort jedoch bereits seit 2 bis 2 ½ Jahren nicht mehr tätig ist. Er soll seit mindestens zwei Jahren in der SA sein und seit einigen Monaten auch in der HJ. Spätestens seit dieser Zeit sieht man ihn wegen des Verbots der Doppelmitgliedschaft nicht länger als Mitglied im katholischen Jungmännerverein an.

Die gesamte Gruppe der HJ versammelt sich abends gegen 19 Uhr am Jugendheim, das unmittelbar an der Kirche im Kirchengarten liegt. Im Heim hält eine Gruppe des Jungmännervereins gerade Gruppenstunde ab, zudem findet ein Elternabend statt. Als das Heim gegen 19.30 Uhr von der HJ umstellt ist, ruft einer der Kapläne das Überfallkommando. In der Zeit zieht sich die HJ etwas zurück.

Während der Elternversammlung, bei der einige katholische Jungmänner an der Tür Wache stehen, erscheint die HJ jedoch erneut. Vor dem Eingang zum Heim singt sie „Schmählieder“ auf die katholische Jugend, von denen eines lautet:

„Haut sie, haut sie auf die Fresse

Schlagt sie, schlagt sie vor die Schnauze,

Haut mit dem Gummischlauch

Auf dem Milde seinen dicken Bauch.“ (Milde ist der Präses des Jungmännervereins)

Die katholischen Jungmänner reagieren weisungsgemäß nicht auf die Provokationen. Durch den Gesang wird jedoch die Polizei auf die HJ aufmerksam und treibt die Jungen auseinander.

Nach dem Ende der Elternversammlung rückt die HJ jedoch erneut mit etwa 40 Mann bis in den Kirchgarten heran, da im Jugendheim noch Angehörige des Jungmännervereins sind. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, gibt der Präses Anweisung, dass sich die Jugendlichen in den Saal des Heims zurückziehen, und ruft das Überfallkommando. Danach wird es, so der Bericht der Kirche, „immer lebendiger“, und der Präses hat Mühe, die Angreifer und Angegriffenen auseinanderzuhalten. Als das Überfallkommando kommt, verschwinden die HJ-Mitglieder jedoch wieder „im Nu“ aus dem Kirchengarten und werden von der Polizei auseinandergetrieben.

Als die Angehörigen des Jungmännervereins nach Hause gehen wollen, erscheinen jedoch erneut zahlreiche Hitlerjungen, so dass die Jugendlichen durch die Polizei nach Hause geleitet werden müssen.

Als die Polizei gegen 24 Uhr abzieht, heißt es, dass sie im Überfallwagen den Hitlerjungen Berz mitgenommen haben.

Am nächsten Tag verbreitet sich erneut das Gerücht, dass am Abend „aufgeräumt“ werde. Da die Polizei rechtzeitig verständigt wird, bleibt es ruhig, auch wenn am Abend größere Gruppen der Godesberger HJ in Kessenich zusammenkommen.

Wegen des Vorfalls wird seitens der Kirche keine Anzeige erstattet. Zur Begründung heißt es:

„a) Bei der kirchlichen Behörde: Grund ist wohl der, dass wir in Kessenich seit 8. Dezember 1933 dauernd solche Sachen gewöhnt sind. Es ist eine natürliche Erscheinung, dass man sich auch daran gewöhnen kann und dann die Meldung nicht mehr für wichtig hält.

b) Bei der Polizei: Wir halten dies für ganz zwecklos. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Meldungen uns bei der Polizei kein Recht verschaffen, dass vielmehr die HJ sich der Polizei gegenüber durchsetzt. Auf solche Meldungen hin ist es meist so gekommen, dass nicht der Angreifer zur Rechenschaft gezogen wurde, sondern dass den Angegriffenen neue Beschränkungen auferlegt wurden. Eine Anzeige erscheint daher zwecklos. Es sind Anzeigen gemacht worden bis zu den höchsten Instanzen, bis zum Reichsjugendführer. Ohne Antwort und ohne Erfolg. Am 8. Dezember 1933 wurden uns an der Kirchenmauer die Anschlagkästen der Vereine zertrümmert, über 100 wertvolle Photos geraubt, künstlerische Plakate abgerissen usw. Es wurde bei der Polizei Strafantrag gestellt, reklamiert bis zum Regierungspräsidenten. Nach 4-5 Monaten kam von der Oberstaatsanwaltschaft die Nachricht, dass das Vergehen unbedeutend und der Schaden gering sei. Dabei waren die Täter genau namhaft gemacht worden.

In Endenich wurde im Februar der Scharführer überfallen und blutig geschlagen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Vergehen unbedeutend sei. Gleiche und ähnliche Fälle können eine ganze Reihe berichtet werden. Es ist kein Vertrauen mehr vorhanden, auf dem Wege über Polizei oder Beschwerde Recht zu bekommen. Wir haben uns vorläufig damit abgefunden, nicht mehr unter dem Rechtsschutz zu stehen. Wir schweigen lieber, um nicht darauf aufmerksam zu machen, um nicht als Angegriffene neuen Belastungen zu unserem Schutze und zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausgesetzt zu werden.“

Der Vorfall aus Endenich wird an den Reichsminister des Innern weitergeleitet, der dem Kölner Erzbischof am 12. Juni 1934 mitteilt, dass der bei dem Vorfall als „Anstifter und Hauptschreier“ Festgenommene (ein Name wird nicht genannt) gar kein HJ-Mitglied sei, sondern das Abzeichen der HJ zu Unrecht getragen habe. Der Festgenommene habe jedoch früher dem KJVD angehört, so dass angenommen werde, dieser habe „in provokatorischer Absicht die HJ zu den Ruhestörungen verleitet“. Es sei ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Im Antwortschreiben des Kölner Erzbischofs heißt es dazu, dass man wegen der fehlenden Nennung eines Namens nicht feststellen könne, ob einer der Festgenommenen früher einmal der KJVD angehört hätten. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, „so scheint uns gerade die Tatsache, dass er schon seit Jahren aus der praktischen Zugehörigkeit zur kath. Jugendorganisation sich selbst ausgeschlossen hat, ein Beweis dafür zu sein, dass er seit Langem auch deren geistige Haltung nicht mehr teilt und gewiss auch nicht mehr deren Interessen zu vertreten sucht“.

Eine Entlastung der HJ als Provokateur lehnt der Erzbischof klar ab: „Dass es sich um eine Provokation der kath. Jugendorganisation durch Hitlerjugend gehandelt hat, erscheint nach dem kirchenamtlichen Bericht aus Kessenich wohl nicht zweifelhaft. Dass aber die HJ zu ihren Angriffen von diesem oder jenem Rädelsführer etwa nur verleitet worden sein soll, um dadurch einen Zwischenfall zu Ungunsten der HJ herbeizuführen, muss unter den bei der kirchlichen Behörde schriftlich und auch mündlich geschilderten Umständen als völlig ausgeschlossen angesehen werden. Überdies müsste es selbst in solchem Falle der zuständigen Führung der HJ ein Leichtes gewesen sein, einer Provokation vorzubeugen, die schon tagelang vorher ganz offen auf den Arbeitsstätten besprochen wurde.“

Abschließend betont der Erzbischof noch einmal, dass es die Bevölkerung nicht verstehe, dass unter Berufung auf die notwendige Wahrung von Ruhe und Ordnung nur diejenigen Jugendorganisationen eingeschränkt werden, die sich kaum als schuldig erwiesen haben. Eine Befriedrung sei erst dann zu erwarten, wenn Vorfälle wie die geschilderten durch“ offenkundige und wirksame Maßnahmen gegen die wirklich Schuldigen und ihre Organisationen ausgeschlossen erscheinen“.

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