Schulen sollen Deutsches Jugendfest durchführen
Am 23. Juni 1934 soll im gesamten deutschen Reich das „Deutsche Jugendfest“ durchgeführt werden. Mit der Durchführung der sportlichen Veranstaltungen beauftragen der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 7. Mai 1934 den Reichssportführer. Die „künstlerische Ausgestaltung“, insbesondere die Sonnwendfeier, wird dem Jugendführer des Deutschen Reiches übertragen.
Reichsjugendführer und Reichssportführer geben daraufhin einen Aufruf heraus, der in Ausschnitten lautet:
„Im zweiten Jahr der deutschen Revolution steht die Front der deutschen Jugend mächtiger und geeinter da denn je!
Wenn die deutsche Jugend am 23. Juni ds. Js. ihren zweiten Festtag begehen wird, werden die Fahnen der Hitler-Jugend als Siegeszeichen des Kampfes um die Einheit über Deutschland wehen und den unbändigen Willen der Jugend zur Nation künden.
An dir allein, deutsche Jugend, liegt es, deinem Willen durch entschlossenes Handeln kraftvollen Ausdruck zu verleihen. Von dir allein hängt es ab, ob wir als das geeinte Volk der Zukunft in dem stolzen Bewusstsein, dass es in unseren Reihen keine Trennung nach Ständen, Konfessionen und Interessen mehr gibt, uns zu einer Feierstunde zusammenfinden, aus der wir die gemeinsame Kraft für die gemeinsame verantwortungsschwere Arbeit am Staate schöpfen.“
Die HJ des Gebietes Mittelrhein schickt diesen Aufruf u.a. an die Höheren Schulen Kölns weiter und bemerkt im Begleitschreiben, dass Oberturnlehrer Jansen vom städtischen Schulamt mit der Vorbereitung der Veranstaltung beauftragt worden sei. Die Schulen werden um „tatkräftige Mitarbeit“ gebeten, „damit das Jugendfest zu einer machtvollen Kundgebung der deutschen Jugend und zu einer Einheit unter der Fahne der Hitler-Jugend wird“.
Die Schulen werden damit klar in den Dienst der HJ zu stellen versucht.