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Ereignisse
1934
Mai

HJ verhindert Verteilung der "Jungen Front"

In Mettmann besteht bei Angehörigen von HJ und SA im Mai 1934 die Ansicht, die katholische Wochenzeitung „Junge Front“ sei verboten. Daher kontrollieren sie häufig die Jugendlichen, die die Zeitung an die Abonnenten austeilen, und entreißen diesen auch mitunter die Schriften. Zudem fordern sie katholische Jugendliche, die sie auf der Straße mit Aktenmappen antreffen, dazu auf, die Taschen zu öffnen, da sie in ihnen angeblich verbotene Schriften vermuten.

Ein Führer des katholischen Jungmännervereins wird in dem Kontext von der SA einem Verhör unterzogen, bei dem der Jugendliche unter Androhung von Gewalt dazu aufgefordert wird, die Namen der „Frontposten“ [Jugendliche, die die „Junge Front“ verteilen] preiszugeben. Als der Junge der Aufforderung nachgekommen ist (die Namen sind durch die Belästigungen der HJ ohnehin bekannt), droht die SA ihm erneut, nun, weil sie verhindern möchte, dass der Junge dem Kaplan von dem Vorfall berichtet. Obwohl sich dieser weigert, der Aufforderung nachzukommen, wird er anschließend entlassen.

Kaplan Krombach wird denn auch umgehend von dem Vorfall unterrichtet. Dieser wendet sich daraufhin an die Polizeiverwaltung in Mettmann und fordert, dass die Belästigungen der HJ aufhören und HJ und SA davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die „Junge Front“ nicht verboten ist.

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