Katholisches Flugblatt in Honnef beschlagnahmt
Am Sonntag, den 20. Mai 1934 erscheint in Honnef während der Messe ein Polizist in der Sakristei der Pfarrkirche und verlangt vom Küster die Herausgabe der restlichen Flugblätter „Vom guten Recht der katholischen Jugend“. 85 Blätter werden vorläufig beschlagnahmt. Die Begründung lautet, dass die Verteilung der Flugblätter auf mündlichen Befehl des Landrats zu verhindern sei.
Der Pfarrer sieht darin einen Eingriff in seine „Rechte als Kirchenverwalter und einen polizeilichen Übergriff“ und fragt, seit wann der Landrat das Recht habe, sich polizeilich in „Dinge des Kirchenregiments und kirchlich-pastoraler Maßnahmen“ einzumischen.
In einem Schreiben an den Kölner Regierungspräsidenten, in dem er den Vorfall schildert, bittet er darum, derartige Fälle zukünftig zu vermeiden, „da wir unter allen Umständen eine unnütze Erregung unter unserer katholischen Bevölkerung vermieden wissen möchten“.