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Ereignisse
1934
Mai

Katholisches Flugblatt in Aachen beschlagnahmt

Die Staatspolizeistelle Aachen beschlagnahmt am 22. Mai 1934 das Flugblatt „Vom guten Recht der katholischen Jugend“ im Regierungsbezirk Aachen mit folgender Begründung:

„Auf Grund des §1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933 sowie auf Grund des §7 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4.2.1933 werden für den Bereich des Regierungsbezirkes Aachen

1)      das von der Pfarrgeistlichkeit der Stadt Köln herausgegebene, im Bachem-Druck gefertigte Flugblatt mit der Überschrift: ‚Vom guten Recht der katholischen Jugend‘, eingeteilt in Abschnitte mit den Ziffern I-VI;

2)      das von der Pfarrgeistlichkeit der Stadt Köln herausgegebene, im Bachem-Druck gefertigte Flugblatt ‚Vom guten Recht der katholischen Jugend – Was sagt der Staat! Was sagt die Kirche?‘

beschlagnahmt und eingezogen, weil deren Inhalt geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden und staatsfeindlichen Bestrebungen, wenigstens mittelbar, Vorschub zu leisten.“

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