Jungvolkführer sollen Sonntagspflicht versäumen
Der Stamm Bergheim 57 des Jungvolks gibt am 8. März 1934 einen Stammbefehl heraus, in dem u.a. die über 10-jährigen Mitglieder dazu aufgefordert wird, am 11. März 1934 vormittags um Viertel vor zehn auf dem Platz am Jugendheim in Bergheim vollzählig anzutreten. Wenn es Schwierigkeiten durch den Gottesdienst gebe, solle mit den betreffenden Geistlichen verhandelt werden, die Schulmesse früher zu legen. „Wehe dem Führer, der aus solchen Gründen sich verspätet!“