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Ereignisse
1934
Januar

Provokationen der HJ in Köln-Bayenthal

Im katholischen Vereinshaus in Köln-Bayenthal findet am 7. Januar 1934 eine Pfarrweihnachtsfeier, die von der örtlichen HJ massiv gestört wird. So holt einer der Jugendlichen von zu Hause eine HJ-Fahne und entrollt sie zusammen mit vier Hitlerjungen vorne an der Bühne. Dies wird von den meist erwachsenen etwa 400 Teilnehmern als, so ein kirchlicher Bericht über den Vorfall, „höchst unpassend“ empfunden und teilweise mit Unmutsbekundungen quittiert. Erst nach Aufforderung rollen die Hitlerjungen die Fahne wieder ein. Dafür stören sie nun während der Aufführung des Weihnachtspieles durch An- und Ausschalten von Taschenlampen und durch Rauchen von Zigaretten und Pfeifen. Dabei hören sie mit dem Rauchen auch nicht auf, als der Pfarrer sie dazu auffordert. Zudem klappern andere Hitlerjungen auf dem Gang vor der Eingangstür mit den Hacken, um Liedvorträge im Saal zu stören.

Ganz offenbar als Vergeltung dafür, dass sie ihre Fahne einrollen musste, verteilt die HJ am 18. Januar nach den beiden Messen an der Kirchentür ein Flugblatt, auf dem behauptet wird, bei der Veranstaltung sei die Fahne der HJ beschimpft worden:

„Deutsche Eltern, deutsche Jugend

Wisst Ihr von den Vorfällen bei der Feier der kath. Pfarrgemeinde in Bayenthal?
Wisst ihr, dass ein Führer der kath. Sturmschar den traurigen Mut hatte, eine Fahne der Hitler-Jugend in der gemeinsten Weise zu beschimpfen?
Wisst Ihr, was das bedeutet, das Freiheitszeichen des Nationalsozialismus, das Symbol der deutschen Art- und Blutgemeinschaft zu beleidigen?
Sabotage und Volksverrat.
Deutsche Eltern.
Wollt Ihr Eure Kinder aus der großen Volksgemeinschaft ausschließen?
Wollt Ihr nicht mit am Aufbau unseres Vaterlandes arbeiten?
Wollt Ihr die Verantwortung tragen, indem Ihr Eure Kinder in Organisationen gehen lasst, die wir als staatsfeindlich bezeichnen müssen?
Die Hitler-Jugend allein ist Deutschlands Zukunft.
Die Hitler-Jugend allein baut das neue Deutschland.
Die Hitler-Jugend allein ist die Nation von morgen.
Deutsche Jugend. Fort von den Verrätern von Land und Volk.
Deutsche Jugend. Hinein in die Jugend des Staates.
Deutsche Jugend. Hinein in die Hitler-Jugend.
Du gehörst zu uns.“

Über dieses Flugblatt ist man seitens der Kirche sehr empört und betont, dass es keine beleidigende Äußerung eines Sturmschar-Führers gegeben habe. Wenn man unterstelle, dass jemand „Pfui“ gerufen habe, könne man erstens nicht der Festleitung die Verantwortung für jede persönliche Äußerung der Zuhörerschaft geben und zweitens nicht unterstellen, dass die Äußerung der Fahne gegolten habe. Vielmehr hätte sich ein solcher Ausruf dann auf das „flegelhafte Benehmen“ der Hitlerjungen bezogen.

Als Konsequenz lässt die Pfarrgeistlichkeit am 21. Januar 1934 in allen Gottesdienstes der St. Matthiaskirche auf Anordnung des Erzbischöflichen Generalvikariats eine Erklärung verlesen, in der die Flugblätter als „grobe Unwahrheit“ und „schwere Beleidigung der durch das Konkordat geschützten katholischen Organisationen“ öffentlich kritisiert werden.

Mit einer Reihe derselben Hitlerjungen, die die Weihnachtsfeier stören, kommt es auch am 13. Januar zu einem Zwischenfall. Als die Jugendlichen von drei Mitgliedern des Jungmännervereins dabei beobachtet werden, vor der St. Matthiaskirche eine Schrift mit schwarzer Farbe aufzumalen, kommen plötzlich zahlreiche Hitlerjungen hinzu und es entsteht ein Handgemenge. Es stellt sich heraus, dass eine „Schreibkolonne“ der HJ überfallen wurde, und die Hitlerjungen werfen den katholischen Jugendlichen nun eine Beteiligung vor und möchten sie verhaften und zur Wache führen. Der Zwischenfall ruft zahlreiche Anwohner auf die Straße, und es erscheint auch der Vater eines der festgenommenen Jungen, der diesen trotz des Widerspruchs von Gefolgschaftsführer Bohnenkamp mit nach Hause nimmt. Die beiden anderen Jugendlichen führt der inzwischen hinzugekommene Kaplan in seine Wohnung. Dort erscheint bald darauf der Gefolgschaftsführer mit drei anderen und verlangt – ohne einen begründeten Vorwurf vorbringen zu können -, die Personalien der beiden Jugendlichen festzustellen. Gleiches versucht er in der Wohnung des dritten Jugendlichen.

Im Bericht, den die Kirche über den Vorfall anfertigt und der dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln zugestellt wird, wird Aufklärung darüber verlang, inwieweit der HJ die Polizeibefugnisse zustehen, die sie sich in dem vorliegenden Fall angemaßt hat.

Hinzugefügt wird noch, dass ein Teil der Angehörigen der HJ an besagtem Abend von einer Feier gekommen sei, „bei der stark dem Alkohol zugesprochen wurde (es war ein Fass Bier aufgelegt worden)“.

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