Betätigungsverbot für konfessionelle Jugendverbände in Siegburg
In Siegburg ergeht am 3. Februar 1934 ein Verbot für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen der konfessionellen Jugendorganisationen, ebenso für Kluft und Abzeichen. Kaplan Breuer aus Siegburg bemerkt dazu, dass durch die Schuld der Vereine keine direkte Veranlassung dafür vorliege, „wenn nicht die Existenz der Vereine schon als schuldbar angerechnet wird“.
In den letzten Wochen zuvor ist es bereits zu „Verfolgungen“ einzelner Jungmänner nach Veranstaltungen der katholischen Jugend gekommen. Zudem wurde am 26. Januar in das Sturmscharheim im Kloster auf dem Michaelsberg eingebrochen und das Inventar total demoliert. Nach der Besichtigung der Verwüstung durch Landrat und Kreisleiter hat der Bürgermeister allerdings schon am 27. Januar die eingebrochenen Fensterrahmen und Anfang Februar das Inventar reparieren lassen.