Weiterhin Raummangel beim Bann 55
Am 7. Dezember 1934 wendet sich HJ-Bannführer Rosin erneut an die lippische Landesregierung, um auf den Raummangel der Führung des Banns 55 aufmerksam zu machen. Anlass seines Schreibens ist der Wegzug eines Polizeibeamten, wodurch dessen Wohnung in jenem Haus Bismarckstr. 2 frei wird, in dem auch der Bann seine Büroräume hat. „Es wäre nun auch der Zeitpunkt gekommen, wo es möglich wäre, die freiwerdende Wohnung des Polizeihauptmanns H. als Büroräume für die übrigen Einheiten der Hitler-Jugend und des BDM einzurichten. Der schon lange gehegte Wunsch, in Detmold ein ‚Haus der Jugend‘ einzurichten, würde sodann in Erfüllung gehen.“
Am 3. Januar 1935 folgt jedoch ein abschlägiger Bescheid der Landesregierung, da über die Verwendung der Wohnung noch nicht entschieden sei. Daraufhin wendet sich Bannführer Flender, der zwischenzeitlich Rosin abgelöst hat, am 20. März 1935 erneut an Staatsminister Riecke. „Da anzunehmen ist, dass die Wohnung nunmehr frei wird, wiederholen wir hiermit unsere Bitte, der Staatsjugend die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Es ist beabsichtigt, die Wohnung als Büroräume für die übrigen Einheiten der H.J. einzurichten. Bei Erfüllung unseres .Wunsches würden dann sämtliche Einheiten der H.J. des Landes Lippe ( H.J., BDM, J.V. und J.M.) in einem Hause vereinigt sein. Wir bitten Sie, Herr Staatsminister, für eine baldige Entscheidung besorgt zu sein.“
Allzu wichtig nimmt man die Angelegenheit bei der Landesregierung aber offenbar nicht. Die Angelegenheit wird zwar mehrfach „auf Wiedervorlage“ gelegt, dann am 1. August 1935 aber schließlich der staatlichen Domänenverwaltung übergeben, die sie weiterverfolgen soll. Darüber ist in der Akte leider nichts mehr enthalten.