Bannführung ohne Räume und Geld
Am 17. März 1934 wendet sich der HJ-Bann 55 mit folgendem Schreiben „Betr. Überlassung von Räumen pp.“ an Staatsminister Riecke in Detmold:
„Bezugnehmend auf die mit dem Herrn Staatsminister Riecke in Schloss Varenholz getroffene Vereinbarung, teile ich mit, dass der im September 1955 im Horst-Wessel-Haus gemietete Raum dem Bann 55 zum 1. Mai 1934 gekündigt ist.
Da dem Bann 55 zum genannten Zeitpunkt kein anderes Zimmer zur Verfügung steht, ist damit zu rechnen, dass die gesamte Arbeit des Bannes dezentralisiert wird. Ich bitte daher den Herrn Staatsminister, dem Bann 55 von staatswegen einige Räume zu überlassen und diese mit dem notwendigen Inventar zu versehen. Bemerken möchte ich, dass der lippischen HJ zur Zeit irgendwelche Gelder nicht zur Verfügung stehen.
Die Hitler-Jugend als Staatsjugend hofft, dass ihr seitens der staatlichen Behörden das notwendige Verständnis entgegengebracht wird. Der Aufgabenbereich der HJ ist nach der Machtübernahme ein sehr weitgespannter geworden. Der Stab des Bannes 55 umfasst 18 Personen. Hieraus dürfte ersichtlich sein, dass zur Erledigung der laufenden Geschäfte ein Arbeitszimmer nicht ausreicht. Sämtliche Referenten des Stabes sind daher infolge Platzmangels gezwungen, die dienstlichen Arbeiten in ihren Privatwohnungen auszuführen. Es ist daher verständlich, dass aus rein verwaltungstechnischen Gründen dieser Zustand auf die Dauer unhaltbar ist.
Ich bitte daher den Herrn Staatsminister, meinem Antrage zu entsprechen und dem Bann 55 über das Veranlasste zu berichten.“