Schulamtsbewerberin wird wegen Betätigung in katholischer Jugend gekündigt
Christine Hagen, Lehrerin an der Schule Innere Stadt in Siegburg, berichtet am 8. Juni 1934 dem Siegburger Dechant Heppekausen über ein Gespräch mit dem Kreisobmann im NS-Lehrerbund, Dr. Winheller. Darin hat Winheller sie aufgefordert, nicht länger in der Jugendarbeit der Jungfrauenkongregation tätig zu sein mit der Begründung: „Als Mitglied des NS-Lehrerbundes können Sie nicht für die konfessionelle Jugend einstehen und werben. Es geht nicht, dass andere Lehrpersonen der gleichen Schule für den BDM werben und Sie gleichzeitig für die Kongregation.“ Auf ihren Einwand, sie werbe nicht für die Kongregation, antwortet ihr Winheller, das tue sie „durch ihre Existenz“. Anschließend schlägt Winheller ihr vor, im BDM mitzuwirken. Sie könne mit ihren ganzen 40 bis 50 Mädchen kommen und dort ihre religiöse Betätigung beibehalten. Er werde mit der Gauleiterin des BDM sprechen und für sie einen „besonderen Abend in der Woche zur religiösen Unterweisung der Jugend“ erwirken. Hagen erbittet sich Bedenkzeit und wird mit der Drohung entlassen, entweder sei gebe die Tätigkeit in der Kongregation auf oder sie müsse auf die Mitgliedschaft im NS-Lehrerbund verzichten.
Hagen teilt Winheller am6. Mai 1934 mit, dass sie ihre Tätigkeit in der Jungfrauenkongregation nicht aufgeben werde.
Daraufhin wird sie am 11. Mai 1934 von Winheller aus dem NS-Lehrerbund ausgeschlossen.
Anschließend wird sie noch einmal zu einem Gespräch mit Herrn Regierungsrat Tiemann bei der Kölner Regierung vorgeladen. Hier wird ihr mitgeteilt, Herr Dr. Winheller habe die Regierung benachrichtigt, sie würde „der Hitlerjugend entgegen werben“. Dies sei gegen die Verfügung im Amtl. Schulblatt von Mai 1934: „Alle Lehrkräfte müssen es sich angelegen sein lassen, die Aufgaben und Ziele der nationalsozialistischen Jugendbewegung verständnisvoll zu fördern.“
Ihrem Einwand, sie dürfe „doch wohl in einem Vereine, der durch das Konkordat geschützt ist, arbeiten“, begegnet Tiemann mit dem Hinweis, sie dürfe nicht in einem Verein wirken, der der HJ entgegenstehe. „Es handelt sich also für Sie darum, dass Sie sich entscheiden, Ihre Tätigkeit in der Kongregation aufzugeben. Es muss von Ihnen mindestens dieses Negative zur Förderung der Hitlerjugendbewegung verlangt werden, abgesehen davon, dass sie verpflichtet sind, positiv die Hitlerjugendbewegung zu fördern. Wenn Sie sich dazu nicht entschließen können, sind Sie für den Schuldienst nicht mehr zulässig.“
Frau Hagen lehnt die Aufgabe ihrer Arbeit in der Kongregation unter Hinweis auf ihr Gewissen und ihren Eid der Mutter Gottes gegenüber ab. Sie glaube nicht, dadurch gegen den Staat zu handeln, da die Kongregation durch das Konkordat geschützt sei.
Anschließend versucht Tiemann sie noch einmal davon zu überzeugen, mit ihren Mädchen in den BDM zu gehen. Hier sieht Frau Hagen jedoch Probleme, die katholischen Mädchen für die religiöse Erziehung zu sammeln. Tiemann stimmt ihr zu: „Das wird auch nicht gehen. Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie sich mehr Blut und Boden verbunden fühlen oder ob Ihre Verbundenheit mit Ihren Glaubensbrüdern - auch den Artfremden – größer ist. Oder soll ich es so sagen, Sie haben die Entscheidung zu treffen, ob Sie erst deutsch und dann katholisch sind. Als Staatsbeamtin, wenn Sie im Staatsdienst bleiben wollen, müssen Sie erst deutsch sein, dann mag das Konfessionelle hinzukommen.“
Als Hagen immer noch bei ihrer Haltung bleibt, holt Tiemann Regierungsdirektor Finger hinzu, der ihr mitteilt, sie als Schulamtsbewerberin, die im Staatsdienst bleiben wolle, habe die Pflicht, die HJ verständnisvoll zu fördern und ihr nicht entgegenzuarbeiten in einem Verein, der augenblicklich als gegen die HJ stehend angesehen werde. Um im Schuldienst zu bleiben, müsse sie die Arbeit in der Kongregation aufgeben.
Bei einem weiteren Gespräch mit Herrn Schulrat Brauweiler am 29. Mai, bei der die Forderungen des Staates wiederholt werden, willigt sei ein, in der HJ zu arbeiten, doch nur unter der Bedingung, weiter in der Kongregation arbeiten zu können.
Darauf wird sie mit Schreiben des Regierungspräsidenten vom 18. Juni 1934 aus der Liste der Schulamtsbewerberinnen gestrichen.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat legt daraufhin am 21. Juni 1934 Beschwerde beim Regierungspräsidenten ein.
Der Regierungspräsident verteidigt die Streichung Christine Hagens aus der Liste der Schulamtsbewerberinnen mit den Worten: „Frl. Hagen [hat] sich [zur Förderung der Aufgaben und Ziele der nationalsozialistischen Jugendbewegung] nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt bereit erklärt, dass gleichzeitig mit der Zugehörigkeit zum BDM auch die Mitgliedschaft zur Marianischen Kongregation erlaubt werde. Ferner hat sie […] sich die […] Namen [der zur Entlassung kommenden Mädchen] aufgeschrieben, in der unverkennbaren Absicht, für die Marianische Kongregation zu werben, während sie gleichzeitig eine Förderung der Hitlerjugend ablehnte.
Die Schulamtsbewerberin hat sich weder gegenüber dem Schulrat noch bei ihrer Vernehmung durch meine zuständigen Sachbearbeiter zur vorbehaltlosen Förderung – geschweige denn Mitarbeit – der Hitlerjugend bereit erklärt. Dagegen hat Fr. Hagen während der Verhandlungen niemals bestritten, für die Jungfrauenkongregation geworben zu haben.
Unter diesen Umständen musste die Frage, ob Frl. Hagen ihrer Pflicht im Sinne meiner oben erwähnten Verfügung nachgekommen ist, verneint werden. Ich war daher gezwungen, die Bewerberin Hagen durch Verfügung vom 18. Juni 1934 in der Liste der Schulamtsbewerberinnen zu streichen, weil sie nicht die Gewähr dafür bietet, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintritt.“
Frau Hagen erklärt in einem Schreiben vom 8. August 1934 die Darstellung des Regierungspräsidenten für unzutreffend. Vielmehr sei sie wegen ihrer Mitgliedschaft in der Jungfrauenkongregation aus der Liste gestrichen worden, obgleich sie nie für die Kongregation geworben habe und sich auch bereit erklärt habe, in der HJ mitzuarbeiten. Nach dem Konkordat habe sie eine gleichzeitige Mitgliedschaft in HJ und Kongregation für eine Selbstverständlichkeit gehalten. Die Förderung der HJ habe sie nicht abgelehnt, sondern in allen Fällen, in denen eine vorgesetzte Behörde angeordnet habe, auf die HJ aufmerksam zu machen, dies auch getan.
Seitens des Regierungspräsidenten wird die Streichung von Christine Hagen aus der Liste der Schulamtsbewerber verteidigt. Als Lehrerin habe sie nach den Anweisungen in der Schulaufsichtsbehörde für die Staatsjugend zu werben. Da eine gleichzeitige Mitgliedschaft in HJ und einem konfessionellen Jugendverein nicht zulässig sei, müsse jede Werbung und führende Betätigung in einem konfessionellen Jugendverein als eine „Durchkreuzung der Werbung für die HJ“ aufgefasst werden und in der Öffentlichkeit der Eindruck der Bekämpfung der HJ erweckt werden. Dies sei Beamten im Staatsdienst nicht erlaubt.
Fräulein Hagen habe die Werbung für die HJ von ihrer gleichzeitigen Mitgliedschaft in einem konfessionellen Jugendverein und der HJ abhängig gemacht, was ihr gegenüber als unzulässig bezeichnet worden sei. Da sie dennoch auf ihrer Mitgliedschaft bestanden habe, habe sie bekundet nicht willens zu sein, ihre „Treue- und Gehorsamsverpflichtung gegenüber dem Staat vorbehaltlos zu erfüllen“.
Obwohl Frau Hagen daraufhin noch einmal ihre Sicht der Dinge in einem Schreiben darlegt und betont, sie habe niemals für die Kongregation geworben und nur auf Wunsch des Dechanten eine Liste der schulentlassenen Mädchen angefertigt, die sie dem Dechanten gegeben habe, wird die Streichung aus der Liste am 31. Oktober 1934 noch einmal durch den Regierungspräsidenten bestätigt.