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Ereignisse
1934
Mai

"Vom guten Recht der katholischen Jugend"

Die Pfarrgeistlichkeit der Stadt Köln gibt am 15. Mai 1934 ein Flugblatt heraus, das mit den Worten „Vom guten Recht der katholischen Jugend“ überschrieben ist. Darin wird über das Konkordat informiert und die katholischen Jugendlichen zur Treue an der Kirche aufgerufen.

Unter der Überschrift „Was sagt der Staat?“ werden Auszüge des Konkordats, eine Stellungnahme des Reichskanzlers und Auslegungsgrundsätze zum Konkordat abgedruckt. Darin heißt es u.a.:

„Das Konkordat: Artikel 31: Diejenigen katholischen Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen und karitativen Zwecken dienen und als solche der kirchlichen Behörde unterstellt sind, werden in ihren Einrichtungen und in ihrer Tätigkeit geschützt. […]

Das Wort des Kanzlers: […] anlässlich des Konkordates am 7. Juli 1933:

Durch den Abschluss des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Reichsregierung erscheint mir genügend Gewähr dafür gegeben, dass sich die Reichsangehörigen des römisch-katholischen Bekenntnisses von jetzt ab rückhaltlos in den Dienst des neuen nationalsozialistischen Staates stellen werden:

Ich ordne daher an:

  1. Die Auflösung solcher katholischer Organisationen, die durch den vorliegenden Vertrag anerkannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgte, ist sofort rückgängig zu machen.
  2. Alle Maßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen sind aufzuheben. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft.

Ich bin glücklich in der Überzeugung, dass nunmehr eine Epoche ihren Abschluss gefunden hat, in der leider nur zu oft religiöse und politische Interessen in eine scheinbar unlösliche Gegensätzlichkeit geraten waren.

Auslegungsgrundsätze zum Konkordat

Am 31. Juli 1933 schrieb Herr Ministerialdirektor Dr. Buttmann, der Beauftragte des Reiches für die Verhandlungen mit dem heiligen Stuhl, an den Hochwürdigsten Herrn Bischof Berning: ‚Die Auslegungsgrundsätze zu Artikel 31 habe ich inzwischen in der in Rom … endgültig vereinbarten Form durch die Presse veröffentlicht.‘

Die Auslegungsgrundsätze:

‚Die Reichsregierung geht bei der Anwendung des Artikels 31 von folgenden Gesichtspunkten aus:

Die katholischen Organisationen und Verbände, die in Abs. 1 aufgeführt sind, sollen ihr Eigenleben völlig in sich führen können. Der Staat hat ihnen gegenüber keine weitergehenden Einmischungsbefugnisse, als sie sich aus der allgemeinen Treuepflicht der Staatsbürger gegenüber dem Staat an sich ergeben. […]

Was sagt die Kirche:

Die deutschen Bischöfe

Der Deutsche Episkopat hat in seiner Fuldaer Konferenz vom 31. Mai 1933 zur Frage der Jugendverbände folgenden Beschluss gefasst:

‚Eine Staatsauffassung, nach der die gesamte Jugend ausschließlich vom Staat erfasst und erzogen werden soll, innerhalb und außerhalb der Schule, in interkonfessioneller Gemeinschaft und eigener weltanschaulicher Prägung, lehnt die Kirche als mit der kirchlichen Lehre unvereinbar ab.

Untragbar für dass Bewusstsein der katholischen Jugend wie für das Rechtsbewusstsein der deutschen Jugend überhaupt wäre ein Zustand der Rechtsunsicherheit und der Benachteiligung von Mitgliedern kirchlicher Jugendorganisationen in der Schule und im Arbeitsleben, namentlich auch in den staatlichen Formen des Jugenddienstes, Arbeitsdienst und Wehrdienst.

Untragbar für die Ehre der katholischen Jugendorganisation wäre es, neben bevorrechteten Jugendorganisationen als deutsche Jugend minderen rechts und zweiter Klasse angesehen und behandelt zu werden, auch in den Fragen der Abzeichen der Aufmärsche und des öffentlichen Lebens.

Untragbar erscheint vor allem auch jeder direkte oder indirekte Gewissenszwang, anderen weltanschaulichen Organisationen beizutreten oder zu parteimäßigen Bekenntnissen und Formen gezwungen zu werden, namentlich in der Gemeinschaft der Schule und der Arbeit.“

Das Flugblatt endet mit dem Abschnitt „Von der Treue der katholischen Jugend“, in dem u.a. von einem großen Treffen katholischer Jugend im Kölner Dom berichtet wird. Zum Schluss folgt der Aufruf: „Heil Christus, dem König der Jugend! Heil unserm deutschen Vaterland!“

Auf zwei weiteren Seiten des Flugblattes wendet sich die Pfarrgeistlichkeit direkt an die katholische Jugend und nimmt zum Verhältnis katholische Jugend und HJ Stellung. Hier heißt es unter Punkt II:

„Stört es denn nicht die Einheit im deutschen Volke, wenn es eine Staatsjugend und daneben eine Kirchenjugend gibt? – Wir müssen den Vorwurf weit zurückweisen. […] Gab es im Kriege nicht verschiedene Waffengattungen? […] Und war es nicht dennoch ein deutsches Heer, mit einem Willen zum Siege, mit einer Kameradschaft, mit einer Treue? Kann es nicht ebenso Jugend geben, die in besonderer Weise Trägerin der Dynamik des Staates ist, und Jugend, die in besonderer Weise Trägerin der Dynamik des hl. Glaubens ist, und kann es nicht dennoch eine deutsche Jugend sein?“

In Punkt V heißt es gewandt an die katholischen Eltern:

„Liebe katholische Eltern! Ihr traget die Verantwortung vor Gott für Eure Kinder. Und es gibt keine Macht auf Erden und keine Macht im Himmel, die Euch die Verantwortung abnehmen kann! Behütet Eure Kinder! Ihr müsst wissen, mit wem sie verkehren, Ihr müsst wissen, was sie lesen, Ihr müsst wissen, was man ihnen sagt. Ihr müsst Gott dem Herrn einmal Antwort geben, wenn er Euch fragt nach Euren Kindern. Höret auf die Mahnung Eurer Priester, Eures Bischofs, des Heiligen Vaters: Sendet Eure Kinder in katholische Vereine, hin zu Jesus Christus!

Und du, katholische Jugend: sei treu! Ein jeder muss stehen, wie ein Felsen im Meer! In Sturm und Braus, im Wellengetöse: da steht der Fels! So auch Ihr, Ihr alle!“

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