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Ereignisse
1934
Januar

Gestapo erneuert Anordnung gegen konfessionelle Jugend

Nachdem bereits Mitte Dezember 1933 eine entsprechende Verordnung erlassen wurde, erneuert die Gestapo Dortmund am 19. Januar 1934 die Einschränkungen gegen die konfessionellen Jugendverbände. Sie teilt den Bürgermeistern im Regierungsbezirk Arnsberg mit:

„Die konfessionellen Jugendverbände haben lediglich die Aufgabe, ihre Mitglieder in religiöser Hinsicht zu betreuen. Die körperliche und politisch-weltanschauliche Schulung obliegt einzig und allein der Hitlerjugend. In Zukunft sind deshalb Aufmärsche der konfessionellen Jugendbünde, das Tragen von Uniformen oder Uniformstücken (Schulterriemen) durch die Mitglieder, das Mitführen eigener Musikkapellen, irgendwelche sportliche Betätigung im Rahmen des konfessionellen Jugendverbandes als solchen etc. zu verhindern.“

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