Planung des Besuchs des Reichsjugendführers
Am 15. Oktober 1934 erlässt die Lippische Landesregierung anlässlich des Besuchs des Reichsjugendführers am 20. Oktober 1934 folgende Verfügung für die Schulen des Landes:
„Am Sonnabend, dem 20. Oktober d. Js., wird der Reichsjugendführer Baldur v. Schirach das Land Lippe besuchen. Es ist selbstverständlich, dass nicht nur die Hitlerjugend, das Jungvolk und der Bund deutscher Mädel, sondern die gesamte lippische Jugend ihren Führer sehen und begrüßen will. Daher wird der 20. Oktober zum Pflichtwandertag erklärt und angeordnet, dass die Schulen des Landes, soweit es sich in Anbetracht der Entfernungen und des Wetters ermöglichen und verantworten lässt, die Fahrstrecke des Reichsjugendführers als Wanderziel wählen und sich mit ihren Lehrern an der Spalierbildung der Hitlerjugend beteiligen. Angehörige der HJ gelten von der Schule als beurlaubt, da sie in ihren Formationen Aufstellung nehmen sollen.
Die Fahrstrecke führt aus der Richtung Bielefeld über die Landesgrenze, Scherenkrug, Helpup, Lage (Langestraße, Marktplatz, Detmolder Straße), Detmold (Lagesche Straße, Paulinen-straße, Bruchstraße, Marktplatz, Lange Straße, Hornsche Straße), Horn (Richtung Externstraße), Kohlstädt (Richtung Oesterholz, Langelau), Gauseköte, Berlebeck, Heiligenkirchen, Detmold (Adolf-Hitler-Damm, Lange Straße, Rosental, Bismarckstraße, Paulinenstraße, Klüter Straße), Klüt, Lemgo (Breite Straße), Hohenhausen, Langenholzhausen nach Varenholz.
Die genannten Straßen werden zu den nachfolgenden Zeiten berührt, wobei zu beachten ist, dass die Aufstellung im Durchschnitt eine halbe Stunde vorher beendet sein muss. (...) Es wird erwartet, dass die lippische Jugend auf der ganzen Strecke gute Ordnung und beste Haltung zeigt.“