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Ereignisse
1943
Dezember

Anschluss von KLV-Lagern an die Luftwarnzentralen

Im seinem Rundschreiben KLV 15/44 gibt der Beauftragte für die Erweiterte Kinderlandverschickung dolgende Erlass des Reichsministers des Inneren vom 4. Dezember 1943 (II a 357/43 - 220 - ) wieder:

„Betr.: Anschluss der KLV-Lager an die Warnzentrale.

Auf Ihren Antrag vom 30. Oktober 1943 hin habe ich mit dem Herrn Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe verhandelt und unter befürwortender Weiterleitung Ihres Antrages gebeten, sofort eine Regelung bezüglich des Anschlusses des KLV-Lagers an die Warnzentrale zu treffen. (...)

7. Der Lagerleiter richtet im Luftschutzraum eine Befehlsstelle ein. Zwei Jugendliche sind als ständige Melder einzuteilen. Sie müssen in der Lage sein, die Wohnung des nächsten Arztes, die Dienststellen der örtlichen Luftschutzpolizei und der Feuerwehr auch bei Dunkelheit zu finden.

8. Für den Brandfall ist ein Feuerlöschtrupp aufzustellen. Dieser hat unter Anleitung mit den Luftschutzgeräten zu üben und ist für die Instandhaltung dieser Geräte verantwortlich. Bei unmittelbar im Walde liegenden KLV-Lagern ist außerdem ein Waldbrandtrupp aufzustellen. Unter Mithilfe des GD-Mädels (Feldschers) sind ein Sanitätstrupp zu bilden und im Luftschutzraum notfalls Medikamente bereitzulegen. Die Angehörigen des Sanitätstrupps sind gleichfalls auf ihre Tätigkeit im Ernstfall vorzubereiten. So soll u.a. der Transport von Verwundeten sowie das Anlegen von Notverbänden geübt werden.“

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