4. Bericht zur religiösen Betreuung in der KLV
Am 15. November 1943 legt der Rheinische Provinzial-Ausschusses für Innere Mission seinen „4. Bericht über die Bemühungen um Vermittlung der seelsorgerlichen Betreuung der durch die erweiterte Kinderlandverschickung untergebrachten Kinder“ vor. er hat folgenden Inhalt:
„Seit Erstattung unseres letzten Berichtes am 13.5.1943 sind uns aus den rheinischen evangelischen Kirchengemeinden 2247 Kinder neu gemeldet worden; davon waren in KLV-Lagern 1320, in Familien 847 untergebracht, so befanden sich mit oder bei Verwandten auswärts, waren in Erholungsheimen und ähnl.
Die Lagerunterbringung erfolgte in der Hauptsache in folgenden Aufnahmegebieten:
(Bei der Zahl der nachstehend angegebenen Kinder sind außer den seit dem 13.5. ds.Js. gemeldeten noch 250 Kinder mit berücksichtigt, die nach Ostern ds.Js. uns genannt wurden, in der in unserem 3. Bericht gemeldeten Gesamtzahl aber schon enthalten waren.)
Sachsen 78 Lagerorte mit 351 Kindern
Bayern 51 Lagerorte mit 255 Kindern
Württemberg 31 Lagerorte mit 216 Kindern
Baden 11 Lagerorte mit 48 Kindern
Hessen-Nassau 8 Lagerorte mit 14 Kindern
Ostmark 82 Lagerorte mit 283 Kindern
Böhmen-Mähren 57 Lagerorte mit 346 Kindern
Sudetengau 11 Lagerorte mit 23 Kindern.
Eine kleine Zahl von Kindern befand sich außerdem in Lagern im Rheinland, in Schlesien, Thüringen, Elsass-Lothringen, Hessen-Kassel, Schleswig-Holstein und Dänemark.
Die Familienkinder verteilen sich auf sämtliche vorgenannten Aufnahmegebiete, vor allem bekamen wir Meldungen für die Ostmark, Thüringen, Bayern, Sachsen, Schlesien und Württemberg, dazu verschiedene in der Provinz Sachsen und in Hannover.
Über die Möglichkeiten der kirchlichen Versorgung der in KLV-Lagern untergebrachten Kinder unterrichten für Baden, Bayern, Hessen-Nassau, Sachsen und Württemberg die beigefügten Übersichten. (Für Bayern sind dabei die von Herrn Pfarrer Schult eingeleiteten Maßnahmen noch nicht berücksichtigt.)
Eine gleiche Übersicht aufzustellen für die wohl fast am stärksten mit rheinischen Kindern belegten Orte in der Ostmark und im Protektorat Böhmen-Mähren erübrigt sich, da wir dort kaum von Orten wissen, in denen die kirchliche Versorgung unserer Kinder einigermaßen befriedigend durchgeführt werden kann. Wir legen deshalb nur eine Übersicht der Lagerorte bei. Wir dürfen verweisen auf die in früheren Berichten mitgeteilten Auszüge aus Schreiben der Pfarrämter in den genannten Aufnahmegebieten. In dem letzten diesbezüglichen Schreiben, das wir am 31.10.1942 von Herrn Kirchenrat Piesch in Prag erhielten, heißt es:
"Leider kann ich Ihnen auch heute nichts besseres berichten als bisher. Wie Sie aus dem Verzeichnis sehen, hat jede Gemeinde große Wege bis zu den Lagern zurückzulegen. In den Pfarrämtern ist nichts besser geworden. Der Pfarrer von Brünn ist gestorben und wir versuchen, den zweiten dortigen Pfarrer von der WM frei zu bekommen, um nur die Stelle besetzt zu haben. Den Pfarrämtern teile ich mit, welche Lager in ihrem Bereich liegen."
Nach dem beigegebenen Verzeichnis waren von 37 Lagerorten 27 mehr als 30 km vom nächsten Pfarrort entfernt, davon 10 zwischen 100 - 176 km. Wir haben daraufhin vorläufig davon abgesehen, Herrn Kirchenrat Piesch neue Meldungen zugehen zu lassen, durch die wir ihm ja nur neue Schreibarbeit gemacht haben würden, ohne irgendeinen Erfolg zu haben.
Da die Zahl der in Böhmen-Mähren z.Zt. befindlichen evangelischen Kinder nach unseren Erfahrungen wohl mindestens mit dem 10-fachen der uns gemeldeten Zahl angesetzt werden kann, möchten wir an dieser Stelle dem schon mündlich vorgetragenen Wunsch erneut Ausdruck geben, Herrn Pfarrer Schult baldmöglichst zu einer Prüfung der Verhältnisse und der Möglichkeit einer unterrichtlichen Erfassung in diesen Gebieten zu entsenden.
Gleiches ist zu melden für die Ostmark. Wir legen auch hier eine Liste der Lagerorte bei. Nach verschiedenen Mitteilungen von Herrn Landesjugendpfarrer Kirchenrat Traar in Wien wird in den meisten Bezirken die Versorgung der Kinder nur dann möglich sein, wenn von der Heimatkirche geeignete Hilfskräfte den Gemeindepfarrern zur Verfügung gestellt werden können.
Im Sudetengau befinden sich in den in der gleichfalls beigefügten Zusammenstellung genannten 11 Orten rheinische Kinder in KLV-Lagern, deren Versorgung nach unseren Erfahrungen im Jahre 1944 wahrscheinlich auch nicht gesichert sein wird. Es scheint aber, als ob dieses Aufnahmegebiet in der Hauptsache von anderen Entsendebezirken besetzt wird.
Wegen der kirchlichen Versorgung der in Dänemark untergebrachten Kinder wurde durch Vermittlung der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei bezw. des Kirchlichen Außenamtes die Hilfe des Evangelischen Pfarramtes in Kopenhagen erbeten.
Die von den Lagerleitungen ausgehenden Hemmungen für die Durchführung kirchlichen Unterrichts ließen sich in den meisten Fällen beheben, z.T. nachdem der Vertreter der Deutschen Evangelischen Kirche die Reichsführung der KLV in einzelnen Fällen um Vermittlung gebeten hatte. Die in unserem letzten Bericht erwähnten Verhandlungen mit der Aachener und Münchener Unfallversicherungs- Gesellschaft bezüglich des Versicherungsschutzes der Kinder bei dem Besuch kirchlicher Veranstaltungen sind inzwischen abgeschlossen, so dass seit dem 1. Juli ds.Js. sämtliche bei uns gemeldete Kinder versichert sind gegen alle Unfälle, von denen sie bei der Teilnahme am Gottesdienst, am Kindergottesdienst, am Vorkatechumenen-, Katechumenen- und Konfirmanden-Unterricht sowie an der Christenlehre betroffen werden. Mitversichert sind auch diejenigen Unfälle, von denen die Kinder auf dem direkten Wege zu und von den vorbezeichneten Veranstaltungen betroffen werden, und zwar auch dann, wenn hierbei Transportmittel benutzt werden mit Ausnahme von Lastkraftwagen, Krafträdern und Luftfahrzeugen.“