Schulverlegungen als KLV-Bedingung
Die Belegung von KLV-Lagern im Rahmen der Erweiterten Kinderlandverschickung soll laut Bericht des „Westdeutschen Beobachters“ künftig an Schulverlegungen gebunden werden:
„Nach einer neuen Regelung sollen die KLV-Lager künftig nur noch von Schülern und Schülerinnen der Orte belegt werden, für die eine Schulverlegung angeordnet worden ist. Die aus anderen Teilen des Reiches Verschickten werden nach Ablauf der regelmäßigen Verschickungszeit zurückgeführt.
Entsprechend den für Schulverlegungen bereits getroffenen Anordnungen führt nunmehr die Schulaufsicht in allen KLV-Lagern die für die Aufnahmegebiete zuständige örtliche Schulaufsichtsbehörde, die auch den Lehrereinsatz regelt. (...) Die Aufgaben der Lagerleiter werden ehrenamtlich im Auftrage der NSDAP ausgeführt.“