Weihnachtsgeschenke in KLV-Lagern
Im Rundschreiben KLV 12/43 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es unter dem 10. November 1943:
„Wie im Vorjahre erhalten die Lager für die Betreuung der Jugendlichen zu Weihnachten pro Kopf einen Betrag von 5,- RM, der im Monat Dezember zusätzlich zur Lagerkasse zu überweisen ist. Dieser Betrag ist wie folgt zu verwenden:
Sämtliche Jugendlichen einschließlich Lagermannschaftsführer, Lagermädelführerin, Unterführer und Unterführerinnen erhalten eine Sparkarte mit Sparmarken im Werte von 3,- RM als Weihnachtsgeschenk ausgehändigt. Mit dieser Gabe soll gleichzeitig der Spargedanke in der Hitler-Jugend vornehmlich in der Kinderlandverschickung gefördert werden.
Die Jugendlichen sind anzuhalten, sich auf Grund der ihnen geschenkten Sparkarte ein Sparbuch anzulegen bzw. die Sparkarte auf ein schon bestehendes Sparbuch gutschreiben zu lassen.“