Probleme bei Schulverlegungen
Im Rahmen einer Besprechung der rheinischen Arbeitsgemeinschaft für das gemeindliche Schulwesen wird am 5. November 1943 protokolliert:
„Die Schulverlegung begegnet mancherlei Schwierigkeiten. So werden die Schüler in einzelnen Aufnahmegebieten wegen Überbelegung der dortigen Schulen (z.B. in Mecklenburg) nicht beschult. Zum Teil besteht - wie z.B. in Württemberg - bereits eine Klassenfrequenz von 80 bis 90 Schülern. Essen hat eine Oberschule in Tirol untergebracht und beabsichtigt, auch die übrigen Knabenschulen weitmöglichst dort unterzubringen, wenn auch nicht gerade alle Schüler derselben mitgehen. Dr. Schneider-Essen hält es aber - im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung der Anwesenden - für notwendig, in dieser Hinsicht einen Zwang auf die Eltern auszuüben. Allerdings muss dann Garantie geschaffen werden, dass gewisse Vorkommnisse, die sich aus der Einstellung einzelner Lagerleiter zu dem Erlass vom 15. Juni 1943 ergeben, für die Zukunft vermieden werden, damit das ursprüngliche Vertrauen der Eltern zur Schule wieder hergestellt wird. Prof. Dr. Jungbluth stimmt letzterer Auffassung zu und ist der Ansicht, dass es am richtigsten wäre, wenn die Lagerleitung in Händen der Schule läge. (…)
Besondere Schwierigkeiten des Unterrichts an den Schulen der schwer fliegerschädigten Gemeinden, wozu ebenfalls Stadtrat Kremer berichtet. In Aachen sind etwa 50% der Schulräume ausgefallen, teils infolge Benutzung durch andere Stellen, teils durch Mangel an ausreichenden Luftschutzräumen. Der Rest ist überbelegt. In der Aussprache wird die Frage der Beibehaltung des Schulunterrichts in den erheblich fliegergeschädigten Städten eingehend erörtert. Während im Gau Köln-Aachen grundsätzlich dem Fortgang des Schulunterrichts keine Schwierigkeiten bereitet wurde, diese Maßnahme erkennbar auch in Übereinstimmung mit dem Willen der am Orte verbleibenden Bevölkerung steht und die Entwicklung dort reibungslos gewesen ist, wird über mehrfache Schwierigkeiten aus anderen Bezirken berichtet, wo die völlige Einstellung des Unterrichts mehr oder weniger scharf durchgeführt wurde, übereinstimmend wird von den Anwesenden der Standpunkt vertreten, dass die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, eine völlige Stilllegung des örtlichen Unterrichts sei nicht durchführbar, führe zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Elternschaft und soll daher unterbleiben. Da nach allen Erfahrungen das starke Heimatgefühl der rheinischen Bevölkerung diese auch nach schwersten örtlichen Schäden an ihrer heimatlichen Scholle festhalten lässt, erscheint es unvermeidbar, den Unterricht in schwer fliegergetroffenen Gemeinden auch künftig insoweit beizubehalten, als die Eltern an Ort und Stelle verbleiben und dann auch ihre schulpflichtigen Kinder größtenteils bei sich sehen wollen. Prof. Dr. Jungbluth schließt sich dieser Auffassung an und sagt entsprechende Schritte zu. Auch die Hauptstelle des DGT soll dringend gebeten werden, für eine baldige einheitliche Regelung in diesem Sinne sich einzusetzen.“