„Betreuung und Ausrichtung der Lehrerschaft“
Am 26. Oktober 1943 wendet sich Baldur von Schirach als „Beauftragte des Führers für die Inspektion der HJ und Reichsleiter für die Jugenderziehung der NSDAP“ an Gauleiter Wächtler mit der Bitte um Unterstützung bei der „Betreuung und Ausrichtung der Lehrerschaft“. Hintergrund ist der geplante Übergang zu Schulverlegungen. Von Schirach schreibt:
„Leider hatten wir kürzlich keine Gelegenheit mehr, gemeinsam die Frage der KLV-Schulverlegung mit PG. Rust zu besprechen. Wie ich inzwischen erfahre, ist PG. Rust nicht gewillt, die staatliche Schulaufsicht in ihrer Gesamtheit auf eine Parteidienststelle zu übertragen. Ich möchte deshalb diese Gelegenheit benutzen, um Ihnen meine Auffassung über die Dinge darzulegen.
Die von mir seit drei Jahren im Auftrage des Führers geleitete Aktion der erweiterten Kinderlandverschickung hat sich etwa seit Frühjahr d. J. in ihrer Zielsetzung erheblich gewandelt. Was ursprünglich eine vorsorgliche Maßnahme war, ist durch den immer stärker werdenden Luftterror zu einer unabweisbaren Kriegsnotwendigkeit geworden. Während wir früher durch eine umfangreiche Werbung bei einem dauernden, halbjährlichen Wechsel die Zahl der in der KLV untergebrachten Jugendlichen von 10 - 14 Jahren auf etwa 100 - 120.000 halten konnten, stehen wir heute vor der Aufgabe, Hunderttausenden von Jugendlichen zumindest für die Dauer des Krieges eine neue Heimat zu geben. Die Kinderlandverschickung war und soll auch in Zukunft eine Aufgabe der Partei sein. Bei der KLV alten Stils konnten wir weitgehend unabhängig von den staatlichen Stellen arbeiten. Das galt insbesondere auch für die Mitwirkung des von Ihnen geleiteten NSLB, dem die nötigen Lehrkräfte vom Staat zur Verfügung gestellt wurden und die sodann von Ihnen nach den jeweiligen Notwendigkeiten eingesetzt werden konnten. Die gesamte Aktion konnte sich ohne Beeinträchtigung durch andere Dienststellen entfalten. Insbesondere gab es damals keinen Luftkriegsschädenausschuss, und auch die Parteikanzlei und der für die Umquartierung überhaupt zuständige Reichsminister des Inneren waren an unseren Maßnahmen nur wenig interessiert. Auf diese Weise konnten wir, ungestört von außen, die schöne Aufgabe durchführen, die uns der Führer gestellt hat. Als sich jedoch im Frühjahr d. J. der Luftkrieg in unerwarteter Weise steigerte und inzwischen Millionen Menschen ihre Heimat verlassen mussten, wurden alle Angelegenheiten, die mit der Umquartierung zusammenhängen, und hier steht ja die KLV an erster Stelle, zu einer öffentlichen Aufgabe ersten Ranges. Bei der Durchführung wurde das Tempo nicht mehr durch unsere eigene Aktivität und unsere Werbemaßnahmen , sondern durch eine bittere Notwendigkeit bestimmt. Im gleichen Augenblick schalteten sich im ganzen Reich neue Dienststellen des Staates und der Partei ein, um von sich aus die notwendig gewordene Umquartierung großen Ausmaßes zu beeinflussen und zu lenken. Im Juni d. J. Tauchte der von uns stets vertretene Gedanke der Verlegung geschlossener Schulen auf und wurde in verschiedenen Anordnungen der obersten Reichsbehörde niedergelegt. Es bestand zu diesem Zeitpunkt die Gefahr, dass die Schulverlegungen überhaupt nicht mehr durch Organisationen der Partei getragen würden, sondern dass diese Aufgabe ohne Rücksicht auf den mir erteilten Führerauftrag von staatlichen Dienststellen insbesondere vom Luftkriegsschädenausschuss, vom Innenminister und vom Reichserziehungsminister durchgeführt würde. Es bedurfte meines persönlichen Eingreifens, um hier eine Entwicklung, die bereits sehr weit fortgeschritten war, zu verhindern. Zu diesem Zweck erließ ich meine Anordnung vom 4.6.43 über besondere Maßnahmen in luftbedrohten Gebieten. Bei der ganzen Sachlage war es notwendig, den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in starkem Masse in die neue Aktion der KLV-Schulverlegung einzuschalten. Es war jetzt nicht mehr so, dass durch Werbemaßnahmen einzelne Jugendliche aus den Schulen herausgeholt und durch die KLV verschickt wurden, sondern es wurde jetzt die dem Staat gegenüber bestehende Schulpflicht in ihrer Gesamtheit durch Anordnung der Behörden verlegt. Der Reichserziehungsminister konnte ohne Verletzung der auch ihm dem Führer gegenüber bestehenden Verantwortung nichts anderes tun, als darauf bestehen, dass die staatliche Schulaufsicht seinen Organen übertragen wird. Hätte ich in dieser Situation eine andere Entscheidung getroffen, so wäre entweder neben der von uns betriebenen KLV eine zweite staatliche Organisation aufgebaut worden, oder es hätte sich in absehbarer Zeit herausgestellt, dass die KLV wegen mangelnder Verschickungszahlen nicht in der Lage ist, den mir erteilten Führerauftrag durchzuführen.
Trotz dieser Sachlage habe ich bei meinen damaligen Besprechungen in Berlin klar betont, dass durch diese neue Zusammenarbeit mit Pg. Rust Ihre wertvolle Mitarbeit nicht geschmälert werden soll. Wenn auch die staatliche Schulaufsicht den dafür zuständigen staatlichen Organen übertragen wurde, so bestand doch daneben noch die umfangreiche und ureigene Aufgabe ihrer früheren Organisation, die in der KLV-Schulverlegung eingesetzten Lehrkräfte zu betreuen und auf ihre neuen Kriegsaufgaben auszurichten. Von meinen Mitarbeitern ist die Forderung, dass Ihnen diese Aufgabe in vollem Umfange verbleibt, unter erheblichen Schwierigkeiten durchgesetzt worden, und hat ihren Niederschlag in den Bestimmungen gefunden, die im Anschluss an meine Anordnung vom 4.6.43 ergangen sind.
Der Luftterror hat sich seit dieser Zeit weiterhin verstärkt. Angesichts dieser Tatsache kann ich es nicht mehr verantworten, Jugendliche aus nicht ausgesprochenen Luftnotstandsgebieten zu verschicken und damit die Unterkunftsmöglichkeiten für wirklich luftbedrohte Jugendliche zu sperren. Wenn schon die mir übertragene Aufgabe einen solchen unerwarteten Umfang angenommen hat, so sollte sie auch mit den umfassendsten, durchgreifendsten Mitteln gelöst werden. Ich konnte es daher nicht verantworten, neben den dringend notwendigen Schulverlegungen aus den ausgesprochenen Luftnotstandsgebieten noch länger KLV-Lager alten Stils zu unterhalten, die nur durch Werbemaßnahmen und aufgrund reiner Freiwilligkeit gefüllt werden können. Ich habe mich daher im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern, Pg. Himmler, entschlossen, die ganze von mir geleitete Organisation in die umfassenden Umquartierungsmaßnahmen des Reiches einzubauen. Durch diesen Schritt und seine konsequente Weiterverfolgung ist m.E. die KLV umgehend Träger der Umquartierung geworden. Von der NSV und der Hitlerjugend werden Mütter und alle Jugendlichen umquartiert und damit der größte Teil der Menschen erfasst, der aus den luftgefährdeten Gebieten herauszuschaffen ist. Daneben wird noch ein verhältnismäßig geringer Teil Menschen von der NSV umquartiert, mit der ich in diesen Fragen bestens zusammenarbeite.
Der von mir gefasste Entschluss hatte zur Folge, dass das System der Schulverlegung, sowie es im Juni entwickelt wurde, auf die gesamte KLV ausgedehnt wurde. Da die Jugendlichen nun mit Zwang in neue Gebiete gebracht werden sollen, um dort für die Dauer des Krieges, nicht nur für die Dauer von 6 Monaten zu verbleiben, musste der Reichserziehungsminister auch die schulische Betreuung der Umquartierten übernehmen, sowie er sie bei den 6 - 10-jährigen ohnehin von Anfang an besessen hat. Die zahlreichen Fragen schultechnischer Art, insbesondere die Überprüfung des Leistungsstandes, die Zeugnisverteilung usw. sind ihrer Natur nach auch eine Aufgabe des Staates, durch die sich die Partei zweckmäßigerweise nicht belastet.
Bei unserer letzten Besprechung teilte ich Ihnen bereits mit, dass ich die Absicht habe, mich ihrer weiteren Mitarbeit bezüglich der Betreuung und Ausrichtung der Lehrerschaft in der gesamten Aktion zu versichern. Auch in diesem Falle hat mein Vertreter, Stabsführer Möckel, dem Reichserziehungsministerium gegenüber durchgesetzt, dass diese meine Entscheidung vom Staat respektiert wird.
Die Zusammenarbeit Ihrer Organisation mit der Hitlerjugend macht es nunmehr gerade im Hinblick auf die Einschaltung staatlicher Dienststellen notwendig, dass die Zusammenarbeit besonders eng gestaltet wird. Gerade örtlich müssen die Gebietsbeauftragten und die Schulinspekteure auf das Engste zusammenarbeiten. Es ist unzweckmäßig, dass nach außen hin verschiedene Organisationen die einheitliche Organisation der KLV vertreten. M.E. müssen deshalb gewisse Folgerungen aus der neuen Lage gezogen werden, die auch organisatorisch zum Ausdruck gebracht werden.
Es scheint mir notwendig, dass der organisatorische Aufbau der KLV angesichts der großen neuen Aufgabe auf seine Schlagkraft hin überprüft wird. Das wird vor allem auch für Ihre Organisation Bedeutung haben, die sich besonders intensiv auf die Ausrichtung der zahlreich neu hereinzunehmende Lehrkräfte in die KLV konzentrieren muss. Ich schlage vor, dass diese Fragen im Einzelnen zwischen unseren Mitarbeitern erörtert werden.
Aus allen diesen Erwägungen heraus habe ich die in der Anlage beigefügte Anordnung vom 30.9.43 herausgegeben. Sie bedeutet die konsequente Fortsetzung der im Juni eingeleiteten Entwicklung. Ich bin überzeugt davon, dass Sie diese neue Anordnung angesichts der neuen schweren Aufgaben, vor denen wir stehen, billigen werden. Ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit erneut herzlichst für Ihre bisherige Mitarbeit danken und bitte Sie, mich auch zukünftig unter veränderten Bedingungen zu unterstützen.“