Religiöse Betreuung in KLV sichern
Im Rahmen einer Konferenz in Bonn beschließen die westdeutschen Bischöfe am 8. September 1943:
„Die Evakuierung von Kindern und Familien aus den fliegerbedrohten Städten und die Verlegung ganzer Schulen von dort nach den Regeln der KLV stellt die Seelsorge vor große Aufgaben, es soll alles versucht werden, um zu erreichen, dass die Religionslehrer die Schulen begleiten dürfen.“