Menü
Ereignisse
1943
August

Vorschriften zu Einzelrückführungen aus der KLV

Im Rundschreiben 7/43 des Beauftragten für die Erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:

„Rückführung bei Wohnsitzwechsel der Eltern:

1. Wohnsitzwechsel der Eltern ist kein Grund zur Rückholung von Jugendlichen aus dem KLV-Lager   v o r Ablauf der Lagerzeit.

2. War eine Rückführung von Jugendlichen aus Gründen der Luftbedrohung an den bisherigen Wohnsitz der Eltern n a c h   Ablauf der Lagerzeit nicht möglich, so kann bei Wohnsitzwechsel nach einem Ort, für den diese Gründe nicht vorliegen, eine Rückholung beantragt werden. Der Antrag ist nach erfolgtem Umzug bei dem dann zuständigen Hoheitsträger zu stellen. Die Rückholungsgenehmigung ist wie bei sonstigen genehmigten Rückholungen nach entsprechender Bearbeitung weiterzuleiten.“

„Hitler-Jugendsparen in der KLV:

Pimpfen und Jungmädeln in der KLV fehlt die Möglichkeit, das in die KLV mitgebrachte oder von den Eltern nachgesandte Taschengeld zweckmäßig und sinnvoll zu verwenden.

Um sowohl unnützen Geldausgaben und dem Kauf von wertlosem Tand und der Beschaffung geschmackloser "Reiseandenken" entgegenzutreten, als auch aus der Notwendigkeit heraus, freie Geldmittel abzuschöpfen, um sie durch die Sparkassen der Kriegsproduktion dienstbar zu machen und gleichfalls aus der Erkenntnis der erziehlichen Wirkung eines gelenkten regelmäßigen Sparens heraus wird das Hitler-Jugend-Sparen in KLV-Lagern angeordnet.

Es ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren:

1. Der Hauptlagerleiter/leiterin/Lagerleiter/leiterin bestimmt eine geeignete Lehr- oder Führungskraft seines Lagers zum Sparwart des Lagers.
2. Der Sparwart nimmt Fühlung mit der für das KLV-Lager/den KLV-Standort zuständigen Sparkasse bzw. Postsparkasse (Postamt) auf und beschafft hier HJ-Sparmarken, HJ-Sparmarkenhefte und HJ-Sparbildplakate und evtl. vorhandene Werbeschriften.
3. Der Lagerleiter oder Sparwart sammelt das Geld für die zu beschaffenden HJ-Sparmarken vorher ein oder verauslagt den Betrag für diese HJ-Sparmarken. So ist Gewähr im Lager gegeben, dass ständig ein Vorrat an Sparmarken verfügbar ist, ohne aber mit den Sparkassen Schwierigkeiten mit sonst späterer Abrechnung zu haben.
4. Die Eröffnung des Sparwettbewerbes beginnt mit einem Appell, der vom Lagerleiter durchgeführt wird. Nach Aufklärung über Sinn und Zweck des Hitler-Jugend-Sparens werden die Sparmarkenhefte ausgeteilt und in gemeinsamer Schreibstunde beschriftet.
5. Während der Lagerzeit kaufen die Jungen und Mädel die HJ-Sparmarken beim Sparwart. Wöchentliche oder monatliche Appelle sind zur Überprüfung der Sparaktion festzulegen.
6. Die Aufbewahrung der HJ-Sparmarkenhefte bzw. Sparkarten obliegt dem Lagersparwart.“

Baum wird geladen...