Einrichtung zentraler KLV-Meldestelle in Bonn
Am 14. Juni 1943 informiert die Dienststelle des Schulbeauftragten für KLV (Bonn, Der Bannbeauftragte) alle Bonner Schulen darüber, dass das Schreiben des Gaubeauftragten für KLV. vom 18. Mai 1943 zurückgezogen und für den Bereich der Stadt Bonn folgende Regelung getroffen werde:
„Im Falle eines Großschadens der Schule oder der Wohnbezirke wird zur Vorbereitung des Abtransportes der 10 - 14 jährigen Kinder in KLV.-Lager
eine zentrale Meldestelle
beim Bann der Hitler-Jugend, Bonn, Kaiserstr. 52
eingerichtet. Diese Meldestelle muss den 10 - 14 jährigen Kindern bekannt gegeben werden.
Im Ernstfalle entsenden die betroffenen Schulen eine oder mehrere Hilfskräfte zur Bearbeitung der Meldungen zur KLV.-Dienststelle. Um eine Übersicht über den augenblicklichen Stand der erforderlichen Lager und der zur Verfügung stehenden Erzieher zu erhalten, werden die Schulleiter um folgende Meldung gebeten:
1. Gesamtzahl der Jungen des kommenden 5.-8. Schuljahres
2. Gesamtzahl der Mädchen des kommenden 5.-8. Schuljahres
3. die Namen der Erzieher und Erzieherinnen (in der Reihenfolge ihrer Einberufung!) die im äußersten Falle für die Entsendung in ein KLV.-Lager in Frage kommen. Erzieher, die kv. oder gvf. sind, sollen nicht benannt werden.
Plakate werden von der Bannführung hergestellt und bereitgehalten.“