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Ereignisse
1943
Juni

Einsatz in sozialen Einrichtungen der NSV

Am 10. Juni 1943 wird folgender Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz veröffentlicht:

Da immer mehr Frauen zum Arbeitseinsatz herangezogen werden, soll die Zahl der Kindertagesstätten und Horte erhöht werden. Damit erhöht sich auch deren Personalbedarf.

"Dieser Bedarf wird in erster Linie im Rahmen des allgemeinen Arbeitseinsatzes gedeckt. Nur soweit das nicht möglich ist, wird die weibliche Jugend zur Hilfe bei diesen Aufgaben aufgerufen und eingesetzt. Maßgeblich bei der Durchführung des Einsatzes muss auf jeden Fall die Rücksichtnahme auf die Wichtigkeit einer gesicherten Vorbildung (...) sein.“

Die Schülerinnen werden in achttägigen Schulungslagern auf ihre Tätigkeiten   vorbereitet.

„Der Einsatz erfolgt:

1. In Kindertagesstätten - als Helferinnen in kleineren Ernte-, Land-und Hilfskindergärten,

2. In NSV-Einrichtungen für Jugenderholung und NSV-Einrichtungen für die erweiterte Kinderlandverschickung." Diese Einsatzgebiete haben Priorität; nur wenn hier kein Bedarf mehr besteht, dürfen die Mädchen "zur Verstärkung der Haushaltshilfen der NSV örtlich oder innerhalb des Kreises eingesetzt werden", wobei sichergestellt sein muss, dass die Mädchen Zuhause übernachten können.

Vor dem Einsatz werden die Mädchen untersucht und als einsatzfähig, bedingt einsatzfähig oder nicht einsatzfähig eingestuft. Nicht oder nur bedingt einsatzfähige Schülerinnen sollen Hilfsarbeiten unter ärztlicher Aufsicht übernehmen.

Organisation des Einsatzes:

Der NSV-Kreisamtsleiter meldet den Personalbedarf seines Kreises der Mädelführerin des Bannes, die die Bedarfsmeldung nach Abstimmung mit dem Arbeitsamt an die Gebietsmädelführerinnen weiterleitet, zusammen mit einer Liste der für den Einsatz vorgesehenen Mädchen. Die Gebietsmädelführerin legt zusammen mit NSV und Arbeitsamt den Einsatzplan fest, der nach Genehmigung durch den Kreisleiter in Kraft tritt, indem die Mädchen die Einsatzbefehle erhalten. Vor dem Einsatz finden Informationsveranstaltungen für die Eltern statt.

Bei der Festlegung der Arbeitszeit soll Überanstrengung vermieden werden.

Nach dem Einsatz wird ein Zeugnis ausgestellt, das bei der Mädelführerin des Bannes und bei der Schule hinterlegt wird.“

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