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Ereignisse
1943
Mai

Kriegseinsatz bei der Erntehilfe

In Folge 5/43 des Mitteilungsblatts für die erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:

„Einsatz der KLV-Lager

Auch im Jahre 1943 müssen dem deutschen Bauern alle Hilfskräfte zur Verfügung stehen, die nötig sind, um die Erzeugungsschlacht wieder zu einem vollen Erfolg zu führen und damit die Ernährung von Front und Heimat zu sichern.

Die KLV-Lager werden nach Weisung des Aufnahmegebietes in die Erntehilfe der Hitler-Jugend mit einbezogen.

Die in den KLV-Lagern befindlichen Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren gelangen grundsätzlich nur örtlich kurzfristig zum Einsatz.

Der Einsatz erfolgt nur im KLV-Lagerort oder in benachbarten Orten, die täglich vom Lager aus erreicht werden können. Dabei dürfen die Jungen und Mädel nur kurzfristig eingesetzt werden. Der Einsatz wird eingeleitet durch einen Antrag des Ortsbauernführers beim Lagerleiter (auch während der Ferien). Der Lagerleiter ist berechtigt, den Schulunterricht für die zum Einsatz gelangenden Klassen bis zu 3 Tagen in der Woche zu schließen. Die verlorene Unterrichtszeit wird mit Ausnahme des Wochenendeinsatzes auf die Ferienzeit angerechnet. Mit Genehmigung des Schulbeauftragten sind Ausnahmen zulässig.

Dauernde Abkommandierungen der Lagerteilnehmer zu einzelnen Bauern mit dortiger Unterbringung sind verboten.“

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