Menü
Ereignisse
1943
Mai

3. Bericht zur religiösen Betreuung protestantischer Kinder in der KLV

Am 13. Mai 1943 erstattet der Rheinische Provinzial-Ausschuss für Innere Mission seinen „3. Bericht über die Bemühungen um Vermittlung der seelsorgerlichen Betreuung der durch die erweiterte Kinderlandverschickung untergebrachten Kinder“. Er hat folgenden Inhalt:

„Seit der Erstattung unseres letzten Berichtes am 21. August 1942 bis heute wurden uns aus den rheinischen evangelischen Kirchengemeinden 1.431 Kinder gemeldet; davon waren 1.156 in Lagern, 245 in Familien untergebracht, 30 bei Verwandten, in Erholungsheimen oder ähnl.

Nach dem, was uns aus der Tagespresse über die Gesamtzahl der aus dem Rheinland verschickten Kinder bekannt geworden ist, handelt es sich bei den an uns gelangten Meldungen nur um einen recht kleinen Bruchteil der von der KLV untergebrachten Jugend; haben doch z.B. nach einer Zeitungsnotiz allein aus dem Gau Düsseldorf fast 10 000 Jungen und Mädel in KLV-Lagern das Weihnachtsfest 1942 verlebt.

Gerade in den besonders von dem Luftkrieg betroffenen Orten, aus denen die meisten landverschickten Kinder kommen, ist es naturgemäß sehr schwierig, oft unmöglich, ihre Namen und neuen Anschriften zu sammeln, weil sie teilweise schon vor der Aussendung mit ihren Angehörigen ihre bisherige Wohnung verlassen haben.

Da in dem Schreiben des Evangelischen Konsistoriums vom 18.2.1943 - Nr. 999 - ausdrücklich um Unterrichtung über Kinderlandverschickungen aus Köln und Umgegend gebeten wird, ist zu erwähnen, dass uns insgesamt 204 Kölner Kinder genannt wurden. Es handelt sich dabei zum großen Teil um jüngere Kinder, welche die Kinderlehre besuchten und denen die betr. Gemeindehelferinnen treu nachgehen. 7 Kölner Kinder, die in einem Kölner evangelischen Kinderheim sich befanden, das schon seit dem vergangenen Jahr nach Ommerborn, einem ruhigen ländlichen Ort im Bergischen Land, verlegt wurde, sind jetzt in KLV-Lager im Protektorat verschickt worden.

Die Lager-Unterbringung der rheinischen Kinder erfolgte in der Hauptsache in Sachsen, Bayern, im Protektorat Böhmen-Mähren und in der Ostmark; außerdem in Württemberg, Baden, in Schlesien und im Sudetengau.

Über die Möglichkeiten der kirchlichen Versorgung der Lager unterrichten die als Anlage beigefügten Übersichten. Aus ihnen ergibt sich, dass der Versorgung der Kinder an einigen Orten durch die ablehnende Haltung der Lagerleitungen Schwierigkeiten gemacht werden. Es handelt sich dabei nur um vereinzelte Ausnahmefälle, die uns aber um der betroffenen Kinder willen sehr schmerzlich sind und denen wir darum besonders nachgehen. In einem Teil der Fälle beruht die Ablehnung offenbar auf Unkenntnis der Bestimmungen. Hier gelang es, vor allem auf Grund der Ausführungen in dem Schreiben der DEKK vom 20. Oktober 1942 über die Verhandlungen bei der Dienststelle KLV in der Reichsjugendführung, verschiedentlich, von vorher ablehnenden Lagerleitungen die Erlaubnis zur Teilnahme an Gottesdienst und kirchlichem Unterricht zu erlangen. Als Beispiel ist der Schriftwechsel mit dem Pfarramt Mindelheim als Anlage beigefügt.

In letzter Zeit werden, wie aus verschiedenen Mitteilungen hervorgeht, vor allem 2 weitere Hinderungsgründe für die Durchführung der kirchlichen Versorgung geltend gemacht:

Vielfach berufen die Lagerleitungen sich darauf, dass von dem Schutz der Unfallversicherung, den alle landverschickten Kinder genießen, ausdrücklich ausgenommen sind die Wege einzelner Kinder zu Gottesdiensten und kirchlichem Unterricht. Durch Mitteilungen darüber an die Eltern der Kinder sind diese teilweise so beunruhigt worden, dass sie der Lagerleitung schriftlich erklärt haben, dass ihre Kinder an Gottesdienst und kirchlichem Unterricht nicht teilnehmen dürfen, (wobei wir dann darauf aufmerksam machten, dass auch in der Heimat nicht jedes Kind auf jedem Weg über die Straße versichert ist, und dass die Kirchen und Unterrichtsräume der evangelischen Gemeinden der Lagerorte in der Regel auch nicht in „Wild-West“ liegen).

Nachdem wir hörten, dass von einer rheinischen Kirchengemeinde mit einer privaten Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung für sämtliche Kinder für die Wege zum kirchlichen Unterricht abgeschlossen worden ist, in welche auch die verschickten Kinder ausdrücklich miteinbezogen sind, haben wir bei der Versicherungsgesellschaft nach den näheren Bedingungen uns erkundigt, um zu überlegen, ob es ratsam wäre, eine solche Versicherung für sämtliche landverschickten Kinder vorzusehen. Die Antwort steht noch aus.

Die 2. Schwierigkeit, die sich den Bemühungen der Pfarrer der Aufnahmeorte entgegenstellt, zeigte sich u.a. in dem KLV-Lager in Carlsfeld in Sachsen, wie aus dem abschriftlich beigefügten Schriftwechsel ersichtlich ist. Bei der Aufforderung von nur einem einzelnen Kind auf einem Lager zur Teilnahme an Gottesdienst und Unterricht kommt es begreiflicherweise häufiger vor, dass dieses von sich aus sich weigert, den Urlaub dafür zu erbitten, weil es die Ausnahmestellung scheut. Um den Pfarrern der Lagerorte unnötige Bemühungen zu ersparen, werden wir deshalb Einzelmeldungen in der Regel nicht mehr weitergeben, sondern abwarten, bis wir mehrere Kinder gleichzeitig ihm melden können.

Grösser als die Sorgen um diese Kinder, bei denen es sich im Hinblick auf die Gesamtzahlen ja nur um kleine Gruppen handelt, bleibt nach wie vor die Sorge um die Kinder, die aus Gründen, die in den kirchlichen Stellen liegen, während ihrer monatelangen Abwesenheit ohne Konfirmanden-Unterricht bleiben.

Es sind einmal die wahrscheinlich nach vielen hunderten zählenden Kinder, von deren Anwesenheit die Pfarrer der Aufnahmeorte nichts erfahren, weil sie von den rheinischen Gemeinden nicht gemeldet werden, und vor allem die wohl sehr viel höhere Zahl der Kinder, die ohne kirchliche Versorgung bleiben, weil es den Pfarrern der Aufnahmeorte trotz allen Verständnisses für unser Anliegen und trotz entgegenkommender Haltung der Lagerleitung wegen Arbeitsüberlastung, zu weiter Wege zum Lagerort und mangelnder Verkehrsmittel nicht möglich ist, sich ihrer anzunehmen. - Wir verweisen auf unsere früheren eingehenden Berichte darüber. - Abgesehen von Sachsen befindet sich eben der größte Teil der Lager in ausgesprochenen Diasporagebieten.

U.E. darf nichts unversucht bleiben, um diesen Notstand wenigstens in den Hauptaufnahmegebieten abzuhelfen. Durch den Central-Ausschuss für Innere Mission werden wir darüber unterrichtet, wo etwa andere Landeskirchen beabsichtigen, für ihre landverschickten Kinder eigene kirchliche Hilfskräfte zu entsenden. Im vergangenen Jahr sind in einer Reihe von Orten in der bayrischen Diaspora rheinische Kinder von Pfarrgehilfinnen aus Hamburg mit unterrichtet worden. In diesem Jahr hoffen wir auf ähnliche Hilfe aus Hamburg für Kinder im Protektorat; der Entsendung von kirchlichen Hilfskräften dorthin stehen allerdings vorläufig noch verschiedene Schwierigkeiten im Wege. Wir werden aber weiter bemüht bleiben, allen sich bietenden Möglichkeiten nachzugehen, bitten auch die Rheinische Kirche, immer wieder die Frage im Auge zu behalten, ob nicht auch von ihr eine Kraft wenigstens für einige Monate entsandt werden kann.“

Baum wird geladen...