Bericht des Schulverwaltungsamtes Köln
Im Bericht der Kölner Schulverwaltung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 1943 heißt es:
„Die Lehrenden aller Kölner Schulen wurden durch die Schulaufsichtsbehörde aufgefordert, als tatkräftige Werber für die geschlossene Unterbringung von Klassen in KLV-Lagern bei den Eltern ihrer Kinder zu wirken.
Durch den Erlass des Reichserziehungsministers vom 20.11.1942 E I a (14. KLV) usw. wird angeordnet, dass die Schulen des Aufnahmeortes die in die KLV verschickten Kinder, auch wenn eine formale Überweisung der Heimatschule nicht vorliegt, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze aufzunehmen und auch geeignete Vorkehrungen zur Erfassung der in die KLV geschickten Schulkinder treffen zu können.“
„Die KLV-Verschickungen der Kölner Volksschüler nehmen in den Wintermonaten ihren Fortgang. Während dieser Zeit wurden die Kinder nach Süd- und Ostdeutschland verschickt.“
„Nebenher [d.h. neben Einberufungen der Schüler als Luftschutzhelfer seit 15.2.1943 und Vorverlegung der Reifeprüfungen der Höheren Schulen vom 15. auf den 5.3.] liefen Werbungen der [höheren] Schulen für die Kinderlandverschickung. Das Ergebnis war zunächst wenig befriedigend, da die Eltern es vorziehen, ihre Kinder bei sich in Köln zu behalten. Immerhin konnten einige Schulen kleinere Klassenverbände in die KLV entsenden.“