Bemühungen um religiöse Betreuung in der KLV
In einem Schreiben der Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche zur „kirchlichen Unterweisung von landverschickten Kindern“ heißt es am 22. März 1943:
„Wie uns mitgeteilt wird, setzt im Laufe des Monats März eine erneute Landverschickung von Kindern aus luftgefährdeten Gebieten ein. Das gibt uns Veranlassung, die obersten Behörden nochmals eindringlich auf die Frage der kirchlichen Unterweisung dieser Kinder hinzuweisen.
Wie wir durch erneute Besprechungen bei der Reichsjugendführung festgestellt haben, gelten die bisherigen Vorschriften und Vereinbarungen unverändert weiter. Es ist also auch künftig nach unseren Mitteilungen Ziffer 1 - 9 in dem Rundschreiben vom 20. Oktober 1942 - K.K. III 1022/42 - zu verfahren. Etwaige neu auftretende Schwierigkeiten mit einzelnen Lagerleitern bitten wir uns weiterhin unter Angabe von Namen, Ort, Anschrift usw. zu berichten. Die Reichsjugendführung hat wiederholt in solchen Fällen für Abhilfe gesorgt. Wie wir hören, sind auch die Gebietsbeauftragten für die Kinderlandverschickung erneut auf die Bestimmungen hingewiesen worden. Ausdrücklich verweisen wir nochmals auf Ziffer 2 unseres Rundschreibens vom 20. Oktober 1942: schriftliche Elternerklärungen dürfen nicht verlangt werden; grundsätzlich sind alle evangelischen Kinder im Konfirmationsalter zum Konfirmandenunterricht und Gottesdienst unter den bekannten Voraussetzungen freizugeben. In Ziffer 3 ist allerdings einschränkend zu bemerken: Die Freigabe zum Konfirmanden-Unterricht soll nur im letzten Jahre vor der Konfirmation erfolgen, erstreckt sich also nicht auf Katechumenen oder Vorkonfirmanden.
Leider haben unsere Bemühungen, auch in den Fällen zu helfen, in denen, besonders unter Diasporaverhältnissen, eine kirchliche Versorgung der landverschickten Kinder auf Schwierigkeiten stieß, zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Der Versuch, durch unsere Rundfrage vom 20. Oktober 1942 - K.K. III 1022/42 -, Ziffer a bis d, genauere Feststellungen über die vorhandenen Lager, ihre Belegung und ihre kirchliche Versorgung zu treffen, ist fehlgeschlagen, da die meisten Landeskirchen und sonstigen kirchlichen Dienststellen und Organisationen, z.B. der Zentralausschuss für die Innere Mission, nur lückenhafte Meldungen erstatten konnten. Eine einheitliche Erfassung der Kinderlandverschickungslager durch eine Stelle der Deutschen Evangelischen Kirche und eine einheitliche Lenkung der katechetischen Hilfskräfte (Reisetätigkeit) hat sich damit als undurchführbar erwiesen. Wir bitten aber nochmals die obersten Behörden der entsendenden Gebiete dringendst, sich weiterhin dieser wichtigen Aufgabe anzunehmen. Wie das Beispiel der von Anfang an mit Erfolg arbeitenden Hamburger Landeskirche zeigt, kann auf diesem Gebiete sehr viel erreicht werden, wenn Zeit, Geld und Arbeitskräfte richtig angesetzt werden. Wir dürfen annehmen, dass das Landeskirchenamt in Hamburg gern bereit sein wird, andere Landeskirchen aus seinen Erfahrungen heraus zu beraten. Der sicherste Weg, eine möglichst große Zahl von landverschickten Kindern kirchlich mit Unterricht zu versorgen, bleibt die Feststellung ihres Verbleibs und die Entsendung von einigen katechetischen Hilfskräften an die wichtigsten Orte. Hierbei empfiehlt sich persönliche Fühlungnahme mit der Kirchenbehörde der aufnehmenden Gebiete. Eine Mitversorgung von etwa am gleichen Ort untergebrachten Kindern anderer Landeskirchen, gegebenenfalls auf Gegenseitigkeit, sollte nicht abgelehnt werden. Wir kennen die Schwierigkeiten, die auch dann noch bleiben: Mangel an katechetischen Hilfskräften, Unterbringungs- und Reiseschwierigkeiten, Fehlen von kirchlichen Räumen in der Nähe der Kinderlandverschickungslager usw. Trotz allem aber bleiben viele Möglichkeiten, die genutzt werden könnten. Um der Versorgung unserer Jugend willen, die sonst keine Vorbereitung auf die Konfirmation erfahren würde, darf kein Opfer zu groß sein.“
Dieses Schreiben wird am 8. April 1943 vom Rheinischen Provinzial-Ausschusses für Innere Mission an die Pfarrer der KLV-Aufnahmegebiete weitergeleitet.